Vorlage - LS-001/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, dass der Verein Geologischer Garten Stolzenhagen e. V. eine zweckgebundene Zuwendung entsprechend der Vereinsförderrichtlinie für die Erneuerung des Zaunes im Eingangsbereich in Höhe von 500,00 Euro erhält. Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 10. Dezember 2021 zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag (31. März 2022) ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2023 einzureichen. Dem ist kein Verein fristgerecht nachgekommen.
Der Verein Geologischer Garten Stolzenhagen e. V. hat mit Datum vom 26. November 2022 einen Antrag in Höhe von 500,00 Euro für die Erneuerung des Zaunes im Eingangsbereich gestellt (vgl. Anlage 1).
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 9.212,00 Euro in den Ansatz gebracht. Davon erhält das Begegnungszentrum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.212,00 Euro. Für die Vereinsförderung anderer Vereine stehen somit 1.000,00 Euro zur Verfügung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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