Vorlage - AA-003/2023
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg benennt
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als Mitglied des Bauausschusses.
Sachverhalt:
Herr Guido Zoschke, ehemaliges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg und als solches Mitglied des Amtsausschusses wurde mit Vorlage AA-033/2019 am 1. August 2019 als Mitglied des Bauausschusses benannt. Durch Verzichtserklärung verlor Herr Zoschke mit Wirkung vom 30. April 2022 seine Rechtsstellung als Stadtverordneter und somit als Mitglied des Amtsausschusses. Seine Position im Bauausschuss ist nachzubesetzen. Der Bauausschuss besteht gemäß Beschluss AA-032/2019 vom 1. August 2019 aus maximal acht Mitgliedern, wurde jedoch durchgehend nur mit sechs Mitgliedern besetzt. Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da es im Amtsausschuss keine Fraktionen gibt (§ 140 Absatz 1 Satz 3 BbgKVerf), werden die Mitglieder eines Ausschusses direkt von den Mitgliedern des Amtsausschusses benannt. Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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