Vorlage - BR-002/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2016o00011 zum "Wohngebiet Oderberger Straße". Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:
oder
oder
oder
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrs-behörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Britz am 24.10.2022 wurde die Parksituation in der „Oderberger Straße“ in Britz bemängelt. Aufgrund der parkenden Fahrzeuge ist die Fahrbahn so eingeschränkt, dass nur eine Hälfte befahren werden kann. Zwischen der Kreuzung „Wiesenstraße/ Oderberger Straße“ und der Einmündung „Winkelmannstraße/ Oderberger Straße“ steht eine „Lücke“ von etwa 25 Metern zum Ausweichen zur Verfügung. Diese Lücke befindet sich in Höhe des Mehrfamilienhauses (MFH) „Oderberger Straße 13/ 14“. Durch „Falschparker“ kommt es vor, dass die Lücke zum Ausweichen nicht zur Verfügung steht. Die Begegnung von mehrspurigen Fahrzeugen ist dann als problematisch zu betrachten.
Durch die Verwaltung wurde die Situation geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet, die nachfolgend näher beschrieben sind.
Variante 1 – Einbahnstraßenregelung Die „Oderberger Straße“ wird zwischen der Kreuzung „Wiesenstraße“ und der Einmündung „Winkelmannstraße“ als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrrichtung wird von der „Wiesenstraße“ in Richtung „Winkelmannstraße“ festgelegt. Radfahrende können die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Mit dieser Variante wird erreicht, dass der Begegnungsverkehr zwischen Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Die parkenden Fahrzeuge stellen keine Hindernisse dar. Die Lücke im Bereich der Nr. 13/ 14 sollte erhalten bleiben, um die Zufahrt zum MFH zu erleichtern.
Für die Beschilderung müssen folgende Kosten berücksichtigt werden:
Variante 2 – Reduzierung der Parkzonen Aktuell ist es möglich, in der „Oderberger Straße“ in drei Teilbereichen ohne Einschränkungen zu parken. Der Teilbereich 1 (TB 1) beginnt an der Kreuzung „Wiesenstraße“ und endet in Höhe der Nr. 12 a. Der Teilbereich 2 beginnt hinter dem MFH Nr. 13/ 14 und endet kurz vor der Einmündung „Hans-Ammon-Straße“. Der letzte Teilbereich beginnt hinter der Einmündung „Hans-Ammon-Straße“ und endet an der Einmündung „Choriner Straße“. Die Lücke zwischen dem Teilbereichen 1 und 2 beträgt aktuell ca. 25 Meter. Dieser Bereich könnte durch das Versetzen der vorhandenen Verkehrszeichen vergrößert werden.
Variante 3 – Abordnung eines Teilabschnittes zum Parken Wie bereits in der Variante 2 beschrieben, sind in der „Oderberger Straße“ 3 Teilabschnitte zum Parken angeordnet. Mit der Abordnung eines der Teilabschnitte (TB 1 oder TB 2) wird der Parkbereich verkleinert und die Möglichkeit zum Ausweichen verbessert. Es sollte nach Einschätzung der Verwaltung der Teilbereich 1 entfallen, da hier der Parkdruck geringer ist.
Für alle 3 Varianten müssen neben den Materialkosten auch die Kosten für die Leistung des Baubetriebshofes (ca. 100,00 EUR) berücksichtigt werden. Weiterhin sind für die Varianten 1 – 3 entsprechende Anträge bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Einschätzung der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung ist eine Änderung der vorhanden Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) nicht notwendig. Im Mängelverfahren 2022R00001 zur VAO 2016o00011 wurde die Situation im Bereich der „Oderberger Straße“ begutachtet. Hier wurde festgestellt, dass der Bereich zwischen den Teilbereichen 1 und 2 zu gering für das problemlose Einfädeln von Fahrzeugen sei. Nach Rücksprache mit der SVB wurde das Vz. 314-20 (Parken Ende) etwa 10 Meter versetzt, sodass nunmehr eine Lücke von 25 Metern zur Verfügung steht. Problemmeldungen oder Beschwerden aus diesem Bereich liegen der Verwaltung nicht vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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