Vorlage - BR-002/2023

 
 
Betreff: Einbahnstraßenregelung Oderberger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Entscheidung
13.02.2023 
Bauausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2023 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 1
22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 2
22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 3
22-11-16 Detailplan 001

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2016o00011 zum "Wohngebiet Oderberger Straße". Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:

 

 

Variante 1

Einbahnstraßenregelung „Oderberger Straße“ zwischen „Wiesenstraße“ und „Winkelmannstraße“

 

oder

 

 

Variante 2

Reduzierung der Parkzonen im Bereich der „Oderberger Straße 13/ 14“

 

 

oder

 

 

Variante 3

Abordnung des Teilabschnitt 1 zum Parken in der „Oderberger Straße“

 

 

oder

 

 

Variante 4

Keine Änderung der vorhanden Verkehrsrechtlichen Anordnung

 

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrs-behörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Britz am 24.10.2022 wurde die Parksituation in der „Oderberger Straße“ in Britz bemängelt. Aufgrund der parkenden Fahrzeuge ist die Fahrbahn so eingeschränkt, dass nur eine Hälfte befahren werden kann. Zwischen der Kreuzung „Wiesenstraße/ Oderberger Straße“ und der Einmündung „Winkelmannstraße/ Oderberger Straße“ steht eine „cke“ von etwa 25 Metern zum Ausweichen zur Verfügung. Diese Lücke befindet sich in Höhe des Mehrfamilienhauses (MFH) „Oderberger Straße 13/ 14“. Durch „Falschparker“ kommt es vor, dass die Lücke zum Ausweichen nicht zur Verfügung steht. Die Begegnung von mehrspurigen Fahrzeugen ist dann als problematisch zu betrachten.

 

Durch die Verwaltung wurde die Situation geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet, die nachfolgend näher beschrieben sind.

 

Variante 1 Einbahnstraßenregelung

Die „Oderberger Straße“ wird zwischen der Kreuzung „Wiesenstraße“ und der Einmündung „Winkelmannstraße“ als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrrichtung wird von der „Wiesenstraße“ in Richtung „Winkelmannstraße“ festgelegt. Radfahrende können die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung nutzen.

Mit dieser Variante wird erreicht, dass der Begegnungsverkehr zwischen Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Die parkenden Fahrzeuge stellen keine Hindernisse dar. Die Lücke im Bereich der Nr. 13/ 14 sollte erhalten bleiben, um die Zufahrt zum MFH zu erleichtern.

 

r die Beschilderung müssen folgende Kosten berücksichtigt werden:

 

1x Vz. 220-10 „Einbahnstraße linksweisend“

40,00 EUR

1x Vz. 220-20 „Einbahnstraße rechtsweisend“

40,00 EUR

2x Zz. 1000-32 „Kreuzender Radverkehr“

80,00 EUR

2x Zz. 1022-10 „Radverkehr frei“

80,00 EUR

4x Rohrpfosten mit Befestigungen

300,00 EUR

Gesamt:

540,00 EUR

 

 

 

Variante 2 Reduzierung der Parkzonen

Aktuell ist es möglich, in der „Oderberger Straße“ in drei Teilbereichen ohne Einschränkungen zu parken. Der Teilbereich 1 (TB 1) beginnt an der Kreuzung „Wiesenstraße“ und endet in Höhe der Nr. 12 a. Der Teilbereich 2 beginnt hinter dem MFH Nr. 13/ 14 und endet kurz vor der Einmündung „Hans-Ammon-Straße“. Der letzte Teilbereich beginnt hinter der Einmündung „Hans-Ammon-Straße“ und endet an der Einmündung „Choriner Straße“. Die Lücke zwischen dem Teilbereichen 1 und 2 beträgt aktuell ca. 25 Meter. Dieser Bereich könnte durch das Versetzen der vorhandenen Verkehrszeichen vergrößert werden.

 

 

Variante 3 Abordnung eines Teilabschnittes zum Parken

Wie bereits in der Variante 2 beschrieben, sind in der „Oderberger Straße“ 3 Teilabschnitte zum Parken angeordnet. Mit der Abordnung eines der Teilabschnitte (TB 1 oder TB 2) wird der Parkbereich verkleinert und die Möglichkeit zum Ausweichen verbessert. Es sollte nach Einschätzung der Verwaltung der Teilbereich 1 entfallen, da hier der Parkdruck geringer ist.

 

 

r alle 3 Varianten müssen neben den Materialkosten auch die Kosten für die Leistung des Baubetriebshofes (ca. 100,00 EUR) berücksichtigt werden. Weiterhin sind für die Varianten 1 3 entsprechende Anträge bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

Einschätzung der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Änderung der vorhanden Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) nicht notwendig. Im Mängelverfahren 2022R00001 zur VAO 2016o00011 wurde die Situation im Bereich der „Oderberger Straße“ begutachtet. Hier wurde festgestellt, dass der Bereich zwischen den Teilbereichen 1 und 2 zu gering für das problemlose Einfädeln von Fahrzeugen sei. Nach Rücksprache mit der SVB wurde das Vz. 314-20 (Parken Ende) etwa 10 Meter versetzt, sodass nunmehr eine Lücke von 25 Metern zur Verfügung steht.

Problemmeldungen oder Beschwerden aus diesem Bereich liegen der Verwaltung nicht vor.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Variante 1 ca. 640,00 Euro

Variante 2 ca. 100,00 Euro

Variante 3 ca. 100,00 Euro

1220101-20100-5272000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Variante 1 ca. 640,00 Euro

Variante 2 ca. 100,00 Euro

Variante 3 ca. 100,00 Euro

1220101-20100-7272000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 1 (302 KB)    
Anlage 3 2 22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 2 (229 KB)    
Anlage 2 3 22-11-16 Entwurf Vz-Plan Variante 3 (228 KB)    
Anlage 1 4 22-11-16 Detailplan 001 (2311 KB)