Vorlage - PS-001/2023
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Die Gemeindevertretung Parstein beschließt:
1. Grundsätzlich die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Parstein auszuführen. 2. Den Amtsdirektor zu beauftragen, die notwendigen Planungsleistungen für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Parstein bis zur Leistungphase 4 -Genehmigungsplanung- auszuschreiben und zu beauftragen. 3. Alle erforderlichen Fördermittelanträge vorzubereiten und nach Erlangung der Baugenehmigung einzureichen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Parteinsee beabsichtigt im OT Parstein den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses. Für die Standortwahl wurde der bestehende gemeindliche Lagerraum mit Tribühne südlich des Sportplatzes an der Oderberger Straße in Parstein in Betracht gezogen. Aus diesem Grund wurde durch die Amtsverwaltung im Jahr 2022 eine Vorplanung erarbeitet und ein Kostenrahmen von brutto 785.000 € eingeschätzt.
Für die Erlangung von Fördermitteln und Zuwendungen wird eine genehmigte Bauantragsplanung notwendig. Hierfür müssen folgende Honorarleistungen erbracht werden: - Tragwerksplanung - Objektplanung - Vermessungsleistungen - Altlastenuntersuchungen - Artenschutzkontrolle (Bestandsgebäude und Biotop 3050SW0531)
Diese Dienstleistungen sind nach Unterschwellenvergabeordnung (UvgO) zu vergeben und zu beauftragen.
Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2023 eingestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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