Vorlage - BR-007/2023
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29. November 2022, Posteingang 5. Dezember 2022, beantragt der FSV Fortuna Britz 90 e. V. einen finanziellen Zuschuss für das Sportjahr 2022/2023 in Höhe von 450,00 Euro (vgl. Anlage 1).
Hierbei handelt es sich um zusätzliche Kosten für die Inanspruchnahme von Ausweichplätzen/Hallen im Herbst/Winter 2022 bis Frühjahr 2023.
Nachweise über die zusätzlichen Kosten bzw. einen Finanzplan, welcher ein Defizit belegt, wurde zur Untermauerung der Aussage durch den Verein nicht vorgelegt.
Hinweis der Verwaltung:
Entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz stehen im Haushalt des Haushaltsjahres 2023 für die Vereinsförderung 22.000,00 € zur Verfügung, davon sind 15.000,00 € vertraglich an den Fußballverein „Fortuna Britz e.V.“ gebunden.
Gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 16. März 2020 haben 8 Vereine zum Stichtag 30. Juni 2022 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2023 eingereicht.
Die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen belief sich auf 9.570,00 Euro.
Da eine Erhöhung des Haushaltsansatzes 2023 für die Vereinsförderung durch die Gemeinde Britz nicht leistbar ist, wurden 6.850,00 Euro der noch verbleibenden 7.000,00 Euro durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz mit Beschluss BR-044/2022 vom 28. November 2022 auf die 8 Vereine ausgereicht.
Somit stehen im Sachkonto der Vereinsförderung der Gemeinde Britz noch 150,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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