Vorlage - BR-008/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, dem Seniorenclub Britz e. V. eine finanzielle Unterstützung über den Höchstsatz hinaus in Höhe von 750,00 Euro zu gewähren.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine vom 29. November 2022. Sachverhalt:
Der Seniorenclub Britz e. V. stellte entsprechend der Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine fristgerecht zum 30. Juni 2022 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von insgesamt 1.850,00 Euro für die Teilhabe am Seniorenleben und zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens.
Dieser Antrag beinhaltete unter anderem 1.100,00 Euro für die Durchführung von Wandertagen und Aufmerksamkeiten für Senior:innen, die Veranstaltungen nicht mehr besuchen können, sowie 750,00 Euro für die Nutzung der Räumlichkeiten im Landgasthof Britz.
Im Zuge der Vorbereitung für die Beschlussfassung zur Vereinsförderung 2023 sowie der Haushaltsplanung 2023 wurde entschieden, dass der zu planende Ansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten im Landgasthof Britz in Höhe von 750,00 im Budget Seniorenarbeit - Kostenträger 3150102 zu veranschlagen ist.
Dem Seniorenclub Britz e. V. wurde mit Beschluss BR-044/2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz vom 28. November 2022 eine zweckgebundene Zuwendung für die Durchführung von Wandertagen und Aufmerksamkeiten für Senior:innen, die Veranstaltungen nicht mehr besuchen können in Höhe von 900,00 Euro bewilligt.
Da es sich bei dem im Budget Seniorenarbeit geplanten Ansatz jedoch ebenfalls um einen Vereinszuschuss handelt, wurden die Mittel in Höhe von 750,00 Euro nachträglich dem Kostenträger 2810102 - Vereinsförderung zugeordnet.
Der Seniorenclub Britz e. V. hat mit Datum vom 19. Januar 2023, Posteingang vom 6. Februar 2023, erneut einen Antrag (vgl. Anlage 1) auf finanzielle Unterstützung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Landgasthof Britz für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 750,00 Euro gestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |