Vorlage - CH-003/2023

 
 
Betreff: Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Kloster Chorin"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
24.01.2023 
Werkausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.01.2023 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     
Werkausschuss Chorin Vorberatung
20.02.2023 
Werkausschuss Chorin zurückgestellt   
16.04.2024 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Werkausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Entwurf Betriebssatzung Kloster Chorin 2024 04 17
Synopse Entwurf Betriebssatzung Kloster Chorin 2024 04 17
2013 BS Kloster Chorin
2013 Erste Änderung BS Kloster Chorin
Satzung Chorin Verein

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.

 


Sachverhalt:

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ der Gemeinde Chorin vom 21. März 2013 trat am 1. April 2013 in Kraft (Anlage 3). Diese wurde durch die erste Änderungssatzung vom 1. Juli 2013 geändert (Anlage 4). Die nun zur Beschlussfassung vorliegende Neufassung der Satzung (Anlage 1) enthält folgende wesentliche Änderungen:

 

r den Fall der Auflösung des Museums war bisher in § 2 Absatz 2 die „rderstiftung Kunst, Kultur und Kirchen des Klosters Chorin" als Empfänger für ein etwaiges übriges Vermögen benannt. Da diese Stiftung nie gegründet wurde, muss ein alternativer Empfänger festgelegt werden. Vorgeschlagen wird der „Chorin-Verein e. V.“, der laut seiner Vereinssatzung (Anlage 5) dem Kloster Chorin inhaltlich sehr nahesteht. Eine entsprechende Änderung wurde in § 2 der Satzung eingearbeitet. Der Vorstand des „Chorin-Verein e. V.“ hat der Aufnahme in diese Klausel am 11. Januar 2023 zugestimmt. Zusätzlich wurden die Formulierungen zur Gemeinnützigkeit an die Stellungnahme des Steuerberaters vom 10.07.2023 angepasst. Mit Schreiben vom 12.03.2024 bestätigte das zuständige Finanzamt Eberswalde, dass aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den vorliegenden Satzungsentwurf bestehen.

 

Folgende weiteren Punkte wurden bei dieser Gelegenheit an der Betriebssatzung geändert:

 

-          Aktualisierung der Präambel (Anpassung an aktuelle Rechtsgrundlagen)

-          Einarbeitung der ersten Änderungssatzung vom 1. Juli 2013 (§ 2)

-          Änderung der Formulierung zur Besetzung des Werkausschusses (§ 7 Absatz 1)

-          redaktionelle Änderungen

 

Alle Änderungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Betriebssatzung Kloster Chorin 2024 04 17 (225 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Entwurf Betriebssatzung Kloster Chorin 2024 04 17 (412 KB)    
Anlage 3 3 2013 BS Kloster Chorin (611 KB)    
Anlage 4 4 2013 Erste Änderung BS Kloster Chorin (159 KB)    
Anlage 5 5 Satzung Chorin Verein (21 KB)