Vorlage - CH-003/2023
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.
Sachverhalt:
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ der Gemeinde Chorin vom 21. März 2013 trat am 1. April 2013 in Kraft (Anlage 3). Diese wurde durch die erste Änderungssatzung vom 1. Juli 2013 geändert (Anlage 4). Die nun zur Beschlussfassung vorliegende Neufassung der Satzung (Anlage 1) enthält folgende wesentliche Änderungen:
Für den Fall der Auflösung des Museums war bisher in § 2 Absatz 2 die „Förderstiftung Kunst, Kultur und Kirchen des Klosters Chorin" als Empfänger für ein etwaiges übriges Vermögen benannt. Da diese Stiftung nie gegründet wurde, muss ein alternativer Empfänger festgelegt werden. Vorgeschlagen wird der „Chorin-Verein e. V.“, der laut seiner Vereinssatzung (Anlage 5) dem Kloster Chorin inhaltlich sehr nahesteht. Eine entsprechende Änderung wurde in § 2 der Satzung eingearbeitet. Der Vorstand des „Chorin-Verein e. V.“ hat der Aufnahme in diese Klausel am 11. Januar 2023 zugestimmt. Zusätzlich wurden die Formulierungen zur Gemeinnützigkeit an die Stellungnahme des Steuerberaters vom 10.07.2023 angepasst. Mit Schreiben vom 12.03.2024 bestätigte das zuständige Finanzamt Eberswalde, dass aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den vorliegenden Satzungsentwurf bestehen.
Folgende weiteren Punkte wurden bei dieser Gelegenheit an der Betriebssatzung geändert:
- Aktualisierung der Präambel (Anpassung an aktuelle Rechtsgrundlagen) - Einarbeitung der ersten Änderungssatzung vom 1. Juli 2013 (§ 2) - Änderung der Formulierung zur Besetzung des Werkausschusses (§ 7 Absatz 1) - redaktionelle Änderungen
Alle Änderungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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