Vorlage - NI-002/2023

 
 
Betreff: Antrag Herr Dr. Gollner und Herr Kunert zur Herrichtung eines Fußweges am rechten Rand der Choriner Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Gollner/ Kunert
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
09.02.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
22.06.2023 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zurückgestellt   
23.11.2023 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zur Kenntnis genommen     
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
Anlagen:
2023-01-07_17-45-42_winscan_to_pdf
Übersicht Bestand_1

Die Gemeindevertretung beschließt auf der Choriner Straße am rechten Rand einseitig einen Teil der Straße als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußnger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche und die weiteren Wohngebäude bis zur Nr. 9 ungefährdet erreichen können.

 


Sachverhalt:

Gründe:

Da wegen der Finanzlage der Gemeinde nicht in absehbarer Zeit mit einer Reparatur der Choriner Straße gerechnet werden kann, ist es erforderlich, zum Schutz der Fußgänger auf dieser Straße zumindest auf einer Seite die Straße so herzurichten, das sich dort Fußnger sicher bewegen können. Vor allem auf der rechten Seite der Straße ist ein sicherer Zugang zur Turnhalle, der

Kirche, dem Friedhof und weiteren Wohngebäuden für die vielen vor allem auch alten Menschen erforderlich, die dort die als Fußnger den unsicheren Straßenkörper benutzen müssen.

 

Unterschrieben von:

 

Siegfried Kunert                                                                        nther Gollner

 

Stellungnahme der Verwaltung:

r die Choriner Straße in der Ortslage Niederfinow ist eine grundhafte Erneuerung bzw. Sanierung/Instandsetzung geplant.

In Bezug auf die Anfrage zur zwischenzeitlichen Herstellung eines Gehweges vor Durchführung der geplanten Baumaßnahmen wurde eine Einschätzung vorgenommen.

 

Bestand:

Die Streckenführung der Anliegerstraße verläuft von der Hebewerkstraße in nördliche Richtung mit einem Höhenunterschied von über 20 m zwischen der Hebewerkstraße und der Einbindung an den Feldweg zur Schulstraße. Die Wohnstraße ohne Gehweg (zulässig und gemäß EFA, 3.2.1) ist im Bereich der erschlossenen Grundstücke bis einschließlich Einmündung des Feldweges zum Friedhof durch Kopfsteinpflaster befestigt sowie in Teilabschnitten seitlich verbreitert.

Im Straßenbereich ab der Turnhalle bis zur Auffahrt der alten Schule wurden als seitliche Verbreiterung oberflächenbündige Betonplatten als Laufbereich eingebaut, welcher mehrfach durch befestigte Grundstückszufahrten unterbrochen wird.

Die Choriner Straße besteht im nördlichen Bereich als Hohlgasse mit einer Belagsbreite von
ca. 4 m.

Im Bereich der innerörtlichen Bebauung bestehen zum Teil Gebäudeerschließungen wie Außentreppen und ein Aufzug auf dem Flurstück der Gemeinde.

Dem Straßenverlauf folgend und zweifach querend bestehen Oberleitungen ab der Freifläche der Choriner Straße 1 bis zum Grundstück Choriner Straße 8 und ab Höhe der Einmündung des Feldweges zum Friedhof bis hinter den Klarpfuhlweg. Hierbei ist in der Ortslage / im unteren Verlauf der Choriner Straße an jedem zweiten Betonmast eine Straßenbeleuchtung montiert.

In Höhe zwischen der Freifläche der Choriner Straße 1 und der Turnhalle bestehen zwei Schachtbauwerke, welche das Oberflächenwasser über vorgelagerte Pflasterrinnen aufnehmen.

Ein großer Teil der Regenentwässerung der anliegenden Grundstücke wird auf das öffentliche Straßenland geführt. Hierdurch und durch Oberflächenwasser des Hanges werden regelmäßig große Sedimentmengen in den Schächten abgelagert. Die Wasserabführung ist auf Grund der hohen Menge auch im Fall von mittleren Regenereignissen nicht mehr gewährleistet.

 

Zwischenplanung Gehweg

Die Anlage eines separaten Gehweges ist bedingt durch die zu geringen Platzverhältnisse nicht möglich.

Eine ausreichende Flurstücksbreite ist lediglich auf ca. 37 m im Bereich zwischen der Choriner Straße 1 und der Turnhalle gegeben. Jedoch wird hier bedingt durch fehlende Parkplätze der Seitenbereich maßgeblich als Parkfläche genutzt.

Weitergehend wurde eine Straßenbreite von 5,9 m bis 5,1 m, hier vor der Stützwand der Zufahrt zur Alten Schule gemessen. In diesem Bereich ist eine Straße mit separatem Gehweg auf Grund der zu geringen Breite nicht möglich. Im oberen Straßenverkauf stellt sich die Fahrbahn als Hohlgasse mit einer Breite von ca. 4 m dar. Hier findet kein regelmäßiger Fußngerverkehr statt. Die fußufige Erschließung zum Friedhof erfolgt zumeist über den Zugang an der Kirche. Der Feldweg zum nördlichen Tor des Friedhofes wird lediglich mit Fahrzeugen genutzt.

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass ein separater Gehweg auf Grund der Platzverhältnisse nicht ausführbar ist.

Weiterführend ist eine vorherige Herrichtung eines in den Straßenkörper integrierten Gehstreifens im Zuge der geplanten Baumaßnahme komplett zurückzubauen.

Dieses begründet sich technisch durch die Bauleistungen am Unterbau, sowie die technische Infrastruktur.

Neben der Unwirtschaftlichkeit ist die Sanierung des vorhandenen Laufbereiches, hier Betonplatten ab der Turnhalle bis zur Auffahrt der alten Schule, mit einem mehrfachen Umbau der bestehenden Grundstückszufahrten verbunden.

Zur Minderung der Belastungen der Bürger der angrenzenden Grundstücke und insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen ist Herrichtung oder Erneuerung eines Gehstreifens vor der grundhalte Erneuerung bzw. Sanierung/Instandsetzung der Choriner Straße nicht zu empfehlen.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Deckung nicht vorhanden, nicht Bestandteil Haushaltsplan 2023

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-01-07_17-45-42_winscan_to_pdf (507 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht Bestand_1 (4494 KB)