Vorlage - BR-011/2023

 
 
Betreff: Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
13.02.2023 
Bauausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2023 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsbeschluss-ANLAGE-1_Ergänzungen
Satzungsbeschluss-ANLAGE-2_PlanunterlageVBP-28
Satzungsbeschluss-ANLAGE-3_FNP-Berichtigung_Qm
Satzung_Planurkunde# VBP-Britz

Die Gemeindevertretung Britz beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“,

zu gleich Vorhaben- und Erschließungsplan; bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) der Planfassung vom 28.12.2022 wird auf der Grundlage des §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.  Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 2).

3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.

4.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzupassen. Dabei ist der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VBP) als allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet festgesetzte Bereich im Flächennutzungsplan von Gewerbebaufläche in Wohnbaufläche und gemischte Baufläche zu berichtigen (Anlage 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlage 1 Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen des

  Entwurfes vom September 2021

Anlage 2 Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022

Anlage 3 Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4         Planzeichnung

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Britz hat auf ihrer Sitzung am 18. Mai 2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ beschlossen.

Infolge der eingegangenen Stellungnahme des Landkreises Barnim, im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde dessen Anregung gefolgt das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB weiterzuführen.

Die Gemeinde Britz beschloss auf ihrer Sitzung am 26.02.2018, den aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Absatz 1 Nr. 1 BauGB weiterzuführen.

Daraus ergab sich u.a., dass:

- keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen war

- keine Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung bestimmt wurden

- keine zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB zu erstellen ist

- keine Angaben zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen im Sinne des § 4c BauGB zu machen sind und

- der Flächennutzungsplan gemäß §13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen ist

 

Das baugesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes wurde durchgeführt. Die zu berücksichtigenden Hinweise und Anregungen die sich aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des Planverfahrens ergeben haben und die in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.09.2022 unter dem Beschluss BR-047/2022 abgewogen wurden, sind in die Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022 aufgenommen worden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, der zugleich der Vorhaben- und Erschließungsplan ist, soll nach Beschluss über den Durchführungsvertrages von der Gemeindevertretung Britz als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Satzung ist auszufertigen und im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz stellt für das Plangebiet Gewerbebauflächen dar. Die im Bebauungsplan erfolgte Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und Mischgebiet weicht von dieser Darstellung ab. Da es sich bei dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird er gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufgestellt, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angepasst (siehe Anlage 3). Dabei werden statt der gewerblichen Baufläche eine Wohnbaufläche und eine Mischbaufläche übernommen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Dennoch ist die Berichtigung ortsüblich im Amtsblatt bekannt zu machen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

r das Aufstellungsverfahren und den Inhalt des Bebauungsplans waren folgende Rechtgrundlagen maßgeblich:

- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017

(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726)

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)

- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) In der Fassung der Bekanntmachung vom

15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 5])

- Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022

- Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 03, ber. (GVBl.I/13 Nr. 21)]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. September 2020 (GVBl.I/20, [Nr. 28])

- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237)

- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28])

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungsbeschluss-ANLAGE-1_Ergänzungen (90 KB)    
Anlage 2 2 Satzungsbeschluss-ANLAGE-2_PlanunterlageVBP-28 (12822 KB)    
Anlage 3 3 Satzungsbeschluss-ANLAGE-3_FNP-Berichtigung_Qm (1627 KB)    
Anlage 4 4 Satzung_Planurkunde# VBP-Britz (9468 KB)