Vorlage - BR-012/2023

 
 
Betreff: Absperrung "wilder Parkplatz" Straße "Zum Hasenpfuhl" nähe Fleischwerke Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Entscheidung
13.02.2023 
Bauausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2023 
Gemeindevertretung Britz zurückgestellt   
Anlagen:
BR-012-2023 Lagekarte V1 a, b; V2
BR-012-2023 Lagekarte V3
BR-012-2023 Lagekarte V4
Wilder Parkplatz 1
Wilder Parkplatz 2

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die

 

 

Variante 1 a Abgrenzung durch Holzpoller

 

oder

 

Variante 1 b Abgrenzung durch Feldsteine

 

oder

 

Variante 2 Abgrenzung durch Metallpoller

 

oder

 

Variante 3 Aufstellung von Schildern „Parken verboten, der Eigentümer“

 

oder

 

Variante 4 Abgrenzung durch Entwässerungsmulde und Auflockerung des Bodens

 

und beauftragt den Amtsdirektor die notwendigen Maßnahmen bzw. Beschaffung zu veranlassen.

 


Sachverhalt:

An der Zufahrtsstraße „Zum Hasenpfuhl“ der Eberswalder Wurst GmbH wird regelmäßig ein Bereich zum Parken durch Lkw genutzt, der offensichtlich dafür nicht geeignet ist. Der unbefestigte Teil neben der Fahrbahn ist mittlerweile so ausgefahren, dass sich dort Oberflächenwasser in größeren Mengen sammelt und der Bereich eine Gefahr für Fahrzeuge darstellt. Als Sofortmaßnahme wurde der Bereich mit Absperrgitter gesichert, um einer Gefährdung vorzubeugen. Dieses Provisorium soll ersetzt werden. Um diesen Bereich zu sichern, ist eine Länge von ca. 70 Metern abzugrenzen. Nachfolgend werden verschiedene Varianten beschrieben, die den Bereich absichern würden:

 

Variante 1 a/b Abpollerung aus Robinienholz (a) oder Feldsteinen (b)

Denkbar ist, eine Absperrung durch eingelassene Holzpflöcke, welche mit Reflektoren versehen werden. Reflektoren müssen angebracht werden, um die Nachtsichtbarkeit zu gewährleisten. Diese Art der Sicherung kommt in anderen Gemeinden als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Rad-/ Gehweg zum Einsatz. Alternativ können Feldsteine eingesetzt werden.

Einer Schätzung des Bauamtes zufolge belaufen sich die Kosten für die Arbeiten auf ca. 11.500 EUR unabhängig von der Art der Ausführung. Allein für die Bauausführung und das Material sind etwa 6.100 EUR einzuplanen. Weiterhin ist die Zufahrt im nördlichen Teil durch Verkehrszeichen (Vz. 250 Verbot für Kraftfahrzeuge) zu verbieten.

 

Absperrpollerung aus Holz/ Feldsteinen u. Herstellung Bankett

 

 

6.100,00 EUR

Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Baustelle; ggf. geringe Kosten möglich

 

 

5.400,00 EUR

Vz. 250 inkl. Befestigungsmaterial

2 Stk.

50,00 EUR

100,00 EUR

Rohrpfosten

2 Stk.

65,00 EUR

130,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

100,00 EUR

Gesamt:

11.830,00 EUR

Variante 2 Metallpoller

Alternativ können Poller zur Absicherung eingesetzt werden. Diese sind mit rot reflektierenden Ringen auszustatten, um hier die Nachtsichtbarkeit zu verbessern.

 

Absperrpoller

Weiß mit zwei rot reflektierenden Ringen

Ø 60 mm, 1300 mm Höhe

35 Stk.

45,00 EUR

1.575,00 EUR

Vz. 250 inkl. Befestigungsmaterial

2 Stk.

50,00 EUR

100,00 EUR

Rohrpfosten

2 Stk.

65,00 EUR

130,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

200,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 14 h

100,00 EUR

2.800,00 EUR

Gesamt:

4.805,00 EUR

 

 

Variante 3 Nicht amtliche Hinweisschilder „Parken verboten, der Eigentümer“

glich ist die Aufstellung von nicht amtlichen Hinweisschildern im Bereich des „wilden Parkplatzes“. Aufgrund der Größe der Fläche ist es sinnvoll mind. zwei Schilder aufzustellen. Weiterhin sollten die Zufahrtfahrten mit Vz. 250 Verbot für Kraftfahrzeuge beschildert werden.

 

Schild „Parkverbot der Eigentümer“

inkl. Befestigungsmaterial

2 Skt.

110,00 EUR

220,00 EUR

Vz. 250 inkl. Befestigungsmaterial

3 Stk.

50,00 EUR

150,00 EUR

Rohrpfosten

5 Stk.

65,00 EUR

325,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

200,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 2 h

100,00 EUR

400,00 EUR

Gesamt:

1.295,00 EUR

 

Variante 4 Entwässerungsmulde herstellen u. Fläche urbar machen

Denkbar ist, den Bereich des „wilden Parkplatzes“ wieder urbar zu machen und den Bereich durch eine entsprechende Entwässerungsmulde abzugrenzen. Das anfallende Oberflächenwasser kann im aufgelockerten Bereich versickern und das Überfahren durch Kraftfahrzeuge wird durch die Mulde verhindert.

Die Zufahrten sind auch bei dieser Variante mit Vz. 250 Verbot für Kraftfahrzeuge zu beschildern.

 

Herstellen einer Entwässerungsmulde

Pschl.

 

1.010,00 EUR

Freifläche urbar machen

Pschl.

 

5.250,00 EUR

Vz. 250 inkl. Befestigungsmaterial

3 Stk.

50,00 EUR

150,00 EUR

Rohrpfosten

3 Stk.

65,00 EUR

195,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

200,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 2 h

100,00 EUR

400,00 EUR

Gesamt:

7.205,00 EUR

 


Hinweis der Verwaltung:

Das Parken in diesem Bereich ist wegen des unbefestigten Untergrunds als ungeeignet einzustufen. Eine befestigte Zufahrt ist nicht vorhanden. Der grundhafte Ausbau der Fläche als Lkw-Parkplatz ist nach Einschätzung der Verwaltung unverhältnismäßig, da Parkflächen vorhanden sind. Lastkraftwagen, welche die Gewerbebetriebe beliefern, können auf den weitläufigen Betriebsgeländen parken. Alternativ steht der Parkplatz unmittelbar vor dem Fleischwerk zur Verfügung.

 

Die Varianten 1 a bzw. 1 b sind zweckdienlich, stellen jedoch mit mehr als 10.000 EUR eine große finanzielle Belastung für den Gemeindehaushalt dar.

Allein das Aufstellen von Hinweisschildern (Variante 3) wird das Problem in diesem Bereich nicht lösen. Die Schilder werden wenig Beachtung finden. Verstöße im ruhenden Verkehr können bei ausländischen Fahrzeugen nicht verfolgt werden. Ein Knöllchen würde hier keine Wirkung erzielen. Mit knapp 1.300 EUR ist dies jedoch die kostengünstigste Variante.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Variante 4 die nachhaltigste Lösung. Hier wird verhindert, dass Fahrzeuge das Grundstück zum Parken benutzen und zeitgleich kann das anfallende Regenwasser versickern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

V1a/b 11.830,00 Euro

V2 4.805,00 Euro

V3 1.295,00 Euro

V4 7.205,00 Euro

1220101-20100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

V1a/b 11.830,00 Euro

V2 4.805,00 Euro

V3 1.295,00 Euro

V4 7.205,00 Euro

1220101-20100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Eine Deckung ist nur bei den Varianten 2 u. 3 vorhanden.

r die Varianten 1 und 4 stehen Haushaltsmittel i. H. v. 4.800,00 EUR zur Verfügung. Sofern diese gewünscht werden, sind in der Haushaltsplanung 2024 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BR-012-2023 Lagekarte V1 a, b; V2 (1449 KB)    
Anlage 2 2 BR-012-2023 Lagekarte V3 (1493 KB)    
Anlage 3 3 BR-012-2023 Lagekarte V4 (2442 KB)    
Anlage 4 4 Wilder Parkplatz 1 (813 KB)    
Anlage 5 5 Wilder Parkplatz 2 (955 KB)