Vorlage - BR-012/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die
und beauftragt den Amtsdirektor die notwendigen Maßnahmen bzw. Beschaffung zu veranlassen.
Sachverhalt: An der Zufahrtsstraße „Zum Hasenpfuhl“ der Eberswalder Wurst GmbH wird regelmäßig ein Bereich zum Parken durch Lkw genutzt, der offensichtlich dafür nicht geeignet ist. Der unbefestigte Teil neben der Fahrbahn ist mittlerweile so ausgefahren, dass sich dort Oberflächenwasser in größeren Mengen sammelt und der Bereich eine Gefahr für Fahrzeuge darstellt. Als Sofortmaßnahme wurde der Bereich mit Absperrgitter gesichert, um einer Gefährdung vorzubeugen. Dieses Provisorium soll ersetzt werden. Um diesen Bereich zu sichern, ist eine Länge von ca. 70 Metern abzugrenzen. Nachfolgend werden verschiedene Varianten beschrieben, die den Bereich absichern würden:
Denkbar ist, eine Absperrung durch eingelassene Holzpflöcke, welche mit Reflektoren versehen werden. Reflektoren müssen angebracht werden, um die Nachtsichtbarkeit zu gewährleisten. Diese Art der Sicherung kommt in anderen Gemeinden als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Rad-/ Gehweg zum Einsatz. Alternativ können Feldsteine eingesetzt werden. Einer Schätzung des Bauamtes zufolge belaufen sich die Kosten für die Arbeiten auf ca. 11.500 EUR unabhängig von der Art der Ausführung. Allein für die Bauausführung und das Material sind etwa 6.100 EUR einzuplanen. Weiterhin ist die Zufahrt im nördlichen Teil durch Verkehrszeichen (Vz. 250 – Verbot für Kraftfahrzeuge) zu verbieten.
Variante 2 – Metallpoller Alternativ können Poller zur Absicherung eingesetzt werden. Diese sind mit rot reflektierenden Ringen auszustatten, um hier die Nachtsichtbarkeit zu verbessern.
Variante 3 – Nicht amtliche Hinweisschilder „Parken verboten, der Eigentümer“ Möglich ist die Aufstellung von nicht amtlichen Hinweisschildern im Bereich des „wilden Parkplatzes“. Aufgrund der Größe der Fläche ist es sinnvoll mind. zwei Schilder aufzustellen. Weiterhin sollten die Zufahrtfahrten mit Vz. 250 – Verbot für Kraftfahrzeuge beschildert werden.
Variante 4 – Entwässerungsmulde herstellen u. Fläche urbar machen Denkbar ist, den Bereich des „wilden Parkplatzes“ wieder urbar zu machen und den Bereich durch eine entsprechende Entwässerungsmulde abzugrenzen. Das anfallende Oberflächenwasser kann im aufgelockerten Bereich versickern und das Überfahren durch Kraftfahrzeuge wird durch die Mulde verhindert. Die Zufahrten sind auch bei dieser Variante mit Vz. 250 – Verbot für Kraftfahrzeuge zu beschildern.
Hinweis der Verwaltung: Das Parken in diesem Bereich ist wegen des unbefestigten Untergrunds als ungeeignet einzustufen. Eine befestigte Zufahrt ist nicht vorhanden. Der grundhafte Ausbau der Fläche als Lkw-Parkplatz ist nach Einschätzung der Verwaltung unverhältnismäßig, da Parkflächen vorhanden sind. Lastkraftwagen, welche die Gewerbebetriebe beliefern, können auf den weitläufigen Betriebsgeländen parken. Alternativ steht der Parkplatz unmittelbar vor dem Fleischwerk zur Verfügung.
Die Varianten 1 a bzw. 1 b sind zweckdienlich, stellen jedoch mit mehr als 10.000 EUR eine große finanzielle Belastung für den Gemeindehaushalt dar. Allein das Aufstellen von Hinweisschildern (Variante 3) wird das Problem in diesem Bereich nicht lösen. Die Schilder werden wenig Beachtung finden. Verstöße im ruhenden Verkehr können bei ausländischen Fahrzeugen nicht verfolgt werden. Ein Knöllchen würde hier keine Wirkung erzielen. Mit knapp 1.300 EUR ist dies jedoch die kostengünstigste Variante. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Variante 4 die nachhaltigste Lösung. Hier wird verhindert, dass Fahrzeuge das Grundstück zum Parken benutzen und zeitgleich kann das anfallende Regenwasser versickern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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