Vorlage - CH-007/2023
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtungsanlage in der Ortslage Buchholz des OT Serwest um 5 Lichtpunkte zu erweitern. An den in der Anlage dargestellten Standpunkten sind erdverkabelte, an verzinkten Metallmasten angebrachte Aufsatzleuchten mit einem insektenfreundlichen LED-Leuchtmittel zu errichten.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Ausführung der Bauleistungen durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Ortslage Buchholz musste aus sicherheitstechnischen Gründen vor einigen Jahren außer Betrieb genommen werden. Ursache für den teilweisen Rückbau der Freileitungen war die nicht mehr vorhandene Standsicherheit der verfaulten Holzmaste sowie die technische Unzulänglichkeit der Anlage durch das Fehlen eines Schutzleiters.
Nur im Bereich zwischen Buchholzer Straße 9 und 13 sind bereits 3 an Metallmaste angebrachte Aufsatzleuchten mit einem unterirdisch verlegtem Straßenbeleuchtungskabel installiert worden. Die Maste sind feuerverzinkt. Eine farbliche Beschichtung ist nicht vorhanden.
Die Straßenbeleuchtungsanlage soll nun auch im Bereich zwischen Buchholzer Straße 25 bis 22 neu hergestellt werden. Dazu sollen in diesem Abschnitt 4 erdverkabelte Beleuchtungsmaste mit energiesparenden LED-Leuchten errichtet werden.
Zusätzlich ist die Erweiterung der Anlage in Richtung Buchholzer Straße 14/15 um eine Leuchte geplant.
Auch die 3 schon vorhandenen Mastaufsatzleuchten sollen im Zuge dieser Baumaßnahme auf LED umgerüstet werden.
In Anlehnung an die im OT Serwest bereits vorhandene Straßenbeleuchtung sollen LED-Pilzleuchten verwendet werden. Da die in der Ortslage Buchholz bereits neu errichteten 3 Beleuchtungsmaste nur feuerverzinkt sind, sollen auch für die neuen Beleuchtungspunkte nur feuerverzinkte Metallmaste verwendet werden.
Um die Straßenbeleuchtungsanlage insektenfreundlicher zu gestalten, ist der Einsatz von warmweißen LED-Leuchtmitteln mit einer Lichttemperatur unter 3220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer geplant.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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