Vorlage - LI-002/2023
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Der vorgelegte Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ortsüblich bekanntzumachen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 einzuleiten. Sachverhalt:
Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Liepe in der Fassung von Januar 2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 über die Ziele und Zwecke der Planung, über die grundlegenden Alternativen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert.
Plangebiet
Klarstellungssatzung Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auf der Planzeichnung mit der roten Klarstellungslinie umgriffen. Die Fläche der Klarstellungssatzung beträgt 44,98 ha und umfasst Grundstücksflächen der Flure 1, 2, 3 und 5 der Gemarkung Liepe.
Ergänzungssatzung Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist auf der Planzeichnung M 1: 5.000 mit einer blauen Linie sowie einer blauen Schraffur gekennzeichnet. Die Einzelflächen sind auf der Planzeichnung mit 1 - 5 nummeriert und betragen 1,93 ha.
Die Ergänzungsflächen sind auf der Planzeichnung einzeln dargestellt. Gegenüber dem Vorentwurf wurden die Ergänzungsflächen um insgesamt 2,23 ha reduziert. Alle Ergänzungsflächen sind verkehrlich und leitungstechnisch erschlossen.
Anlage:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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