Vorlage - BR-015/2023

 
 
Betreff: Erlass der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
06.02.2023 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Bauausschuss Britz Vorberatung
13.02.2023 
Bauausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2023 
Gemeindevertretung Britz zurückgestellt   
27.03.2023 
Gemeindevertretung Britz zurückgestellt   
Bauausschuss Britz Vorberatung
13.03.2023 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Britz alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 30.11.2010 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Britz machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. In einer Arbeitsberatung der Britzer Ausscsse (Bau- und Finanzen) am 21.09.2021 sind Detailfragen zur Satzungsüberarbeitung, insbesondere des Straßenverzeichnisses bereits geklärt worden. Diese sind in die heute vorliegende Fassung eingeflossen.     


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

22.500,00 Euro

5450101-20102-4321040

Aufwendungen

30.000,00 Euro

5450101-20102-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

22.500,00 Euro

5450101-20102-6321040

Auszahlungen

30.000,00 Euro

5450101-20102-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

-         Sitzung des Finanzausschusses am 06.02.2023: siehe Anlage 7)

-         Sitzung des Bauausschusses am 13.02.2023 Änderung der Anlage 3) Entfernung der Spalten 7 und 11

-         Sitzung der GV am 27.02.2023 Änderung der Zonierung in § 5 Abs. 2 der Satzung (Anlage 1) und im Straßenverzeichnis (Anlage 2)

-         Sitzung des Bauausschusses am 13.03.2023 Einfügung Satz 2 in § 3 und Änderung der Zonierung § 5 Abs. 2 der Satzung (Anlage 1) und Änderung der Zonierung im Straßenverzeichnis (Anlage 2)

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (183 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (130 KB)