Vorlage - LI-006/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe nimmt den Haushaltsplan 2023 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 65 Abs. 1 KomHKV hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Ist die Aufstellung der Haushaltssatzung aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Haushaltsgrundsatzes zum Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. 4 BbgKVerf nicht möglich, ist der Haushaltsplan entsprechend der Empfehlung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) der Gemeindevertretung zur beschließenden Kenntnisnahme vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |