Vorlage - HO-007/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow, beschließt, für die Errichtung der Festplatzfläche den Standort 2 auszuwählen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben „Errichtung einer Festplatzfläche“ eine Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung vorzunehmen und eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Sachverhalt:
Am 12. Dezember 2022 wurde ein Antrag für die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Festplatzfläche östlich des Querhauses (Bereich zwischen Rampe zum Friedhof und Kirchenmauer) gestellt. Nach erfolgter Ortsbegehung am 12.01.2023 mit dem Landesdenkmalamt, kann für den geplanten Standort keine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9, Abs. 2, Nr.1 in Aussicht gestellt werden. (Siehe Schreiben vom 17. Januar 2022)
Bei der Ortsbegehung wurden mit der Denkmalschutzbehörde zwei Alternativstandorte in unmittelbarer Nähe geprüft.
Standort 1 – Flur 005, Flurstück 27, westlich der B167 (Hauptstraße) – Siehe Lageplan Es handelt sich um den Standort westlich der B 167 außerhalb der östlichen Lindenreihe vor der Kirchhofmauer (zurzeit parken und bewegen sich hier die Grünanlagen- Pflegefahrzeuge). Der Standort ist im Geländeprofil in Nordrichtung sehr abschüssig. Bei der Errichtung der Festplatzfläche an dieser Stelle käme es für die Genehmigungsfähigkeit auf die Art der Geländemodellierung und die Ausführung der Fläche an. Dieser Standort ist nur bedingt geeignet, weil auch hier der Wurzelbereich einer geschützten Linde betroffen wäre. Der vorhandene Wurzelbereich kann wegen der Standfestigkeit des Baumes nur bedingt rückgeschnitten werden. Im Weiteren müsste dieser Bereich unmittelbar an der B 167 eine teilweise Abpflanzung erhalten. Durch die aufwendige Geländemodellierung bzw. eventuelle Abtreppung der Festtagsfläche und die notwendigen Einfassungen entstehen hohe Kosten in der Ausführung. Zum anderen kann es sein, dass die Festtagsfläche durch ihre Ausführung, nicht so wie gewollt genutzt werden kann. Als eine denkmalverträgliche Befestigung der Fläche wurde Granitpflaster gesägt mit glatter Oberfläche ähnlich der Rampe zum Friedhof vorgeschlagen.
Standort 2 – Flur 005, Flurstück 281, nördlich des Querhauses im Bereich der vorgelagerten Parkfläche – Siehe Lageplan Der Standort 2 befindet sich nördlich des Querhauses auf dem mit Straßenbetonplatten befestigten vorgelagertem Parkplatz. Hier könnte eine ca. 150 m² Fläche als Festplatzfläche ausgebildet werden. Die vorhandene Fläche ist bereits eben ausgeführt. Hier müssten keine aufwendigen Geländemodellierungen durchgeführt werde. Die Festplatzfläche müsste lediglich so ausgeführt werden, dass diese Fläche auch als Parkfläche genutzt werden kann. Die Einfassung der Fläche erfolgt mit Granitbordsteinen. Als eine denkmalverträgliche Befestigung der Fläche wurde Granitpflaster gesägt mit glatter Oberfläche ähnlich der Straße vorgeschlagen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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