Vorlage - BR-017/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.
Sachverhalt: Die Gemeinde Britz hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Britz zum 31.12.2021 wurde am 12.07.2022 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurde der Jahresabschluss mit Datum vom 23.11.2022 korrigiert. Das Prüfungsurteil vom 16.01.2023 befindet, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde und das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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