Vorlage - LS-005/2023
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt im Zusammenhang mit dem an die Stadt Angermünde für die Schuljahre 2021/2022 (II. Schulhalbjahr) und 2022/2023 (I. Schulhalbjahr) im Haushaltsjahr 2022 als Vorauszahlung zu zahlenden Kostenausgleich einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 17.500 EUR.
Sachverhalt: Nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für die Beschulung der Grundschüler (Klasse 1 bis Klasse 6) den Trägern der Grundschulen einen anteiligen Schulkostenbeitrag zu erstatten. Den Eltern in der Gemeinde ist es freigestellt, Ihre Kinder in Oderberg, in Angermünde oder in Lunow-Stolzenhagen einschulen zu lassen. Aus diesem Grund war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022 nicht exakt bekannt, wieviel Schülerinnen und Schüler die Grundschulen in Angermünde besuchen. Aus dem Vorauszahlungsbescheid der Stadt Angermünde vom 12.12.2022 über den Betrag von 23.485 EUR ist zu entnehmen, dass im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 in den Grundschulen der Stadt Angermünde 36 und im ersten Schulhalbjahr 2022/2023 35 Kinder beschult worden sind. Im Haushalt 2022 geplant waren für die Beschulung der Grundschulkinder in Schulen öffentlicher Trägerschaft 30.000 EUR. Nach Abzug der Aufwendungen für die Vorauszahlungen an die Stadt Oderberg von 24.000 EUR stehen in diesem Sachkonto nur noch 6.000 EUR zur Verfügung. Somit entsteht ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 17.485 EUR, der aus überplanmäßigen Erträgen aus Schlüsselzuweisungen gedeckt werden soll. Der Mittelbedarf für 2023 wurde der Entwicklung der vergangenen Jahre angepasst und ein Kostenausgleich in Höhe von 49.000 EUR geplant.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist zur Erbringung dieser Leistung rechtlich verpflichtet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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