Vorlage - AA-011/2023

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
15.02.2023 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die überplanmäßige Auszahlung von 32.000 Euro entsprechend der dargestellten Haushaltsauswirkungen.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 wurden grundsätzlich alle investiven Mittel für die Informationstechnologie (inklusive der Beschaffung von Software) unter dem Budget 001-11101-09-I zentralisiert. Davor wurden die Ansätze bei den einzelnen Produkten geplant. Der Ansatz für die Beschaffung einer neuen Software für das Meldeamt (HSH MESO VOIS, Ansatz 32.000 Euro) wurde jedoch für das Jahr 2022 noch unter dem Produkt „Pass- und Meldewesen“ im Budget 001-12202-I geplant. Diese Mittel wurden im Haushaltsjahr 2022 nicht ausgegeben und sollen nun als Haushaltsrest in das Jahr 2023 übertragen werden. Die Übertragung soll aber wie oben dargestellt in das zentrale IT-Budget 001-11101-09-I erfolgen.

 

Grundsätzlich sind überplanmäßige Auszahlungen alle Auszahlungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs, die die im Haushaltsplan veranschlagten Auszahlungen für den entsprechenden Verwendungszweck übersteigen. Im vorliegenden Fall geht es um die Zusammenführung von Haushaltsansätzen in einem gemeinsamen Budget, welche nur über die Buchung der überplanmäßigen Auszahlungen realisiert werden kann.

 

Die Einführung der Budgets mit dem Haushaltsplan 2022 hat ein hohes Maß an Flexibilität, Effizienz und Transparenz bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ermöglicht. Die Eigenverantwortlichkeit innerhalb der Fachbereiche für die Budgets wurde gestärkt und übersichtlicher gestaltet. Die Zusammenfassung der Haushaltsansätze für die Beschaffung von Hard- und Software in einem gemeinsamen IT-Budget folgt diesem System.

 

Gemäß § 5 Nummer 3 der Haushaltssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab einem Wert von 5.001,00 Euro der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses.

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen