Vorlage - AA-012/2023
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Der Amtsausschuss beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen: den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget in Höhe von 330.000 € spätestens bis zum 28. Februar 2023, hier gemäß Richtlinie Punkt 2.1.2 zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) zu stellen..
Sachverhalt: Mit Beschluss AA-018/2021 vom 06.05.2021 wurde der Amtsdirektor durch den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt, die Baumaßnahme vorbehaltlich der Erteilung der Zuwendungen umzusetzen. Der Bauantrag vom 30.06.2021 wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde am 28.01.2022 genehmigt. Die Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales wurde am 24.04.2022 in Höhe von 470.000 € beschieden. Der Zuwendungsbescheid des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets in Höhe der beantragten 169.287,85 € wurde am 26.07.2022 erstellt.
Mit Deckung der Maßnahmenfinanzierung wurde im August 2022 das Ingenieurbüro ibe mit der nächsten Stufe der Ausführungsplanung und Ausschreibung beauftragt. Weiterhin wurde auf Grund des hohen Baupreisniveaus für die Haushaltsplanung 2023 weitere 185.000 € eingeplant.
Die Vergabeverfahren für die ersten vier Gewerke, hier mit ca. 40 % der Gesamtbaukosten eingeschätzt, wurden am 07.12.2022 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg eingestellt und im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost) veröffentlicht.
Nach Prüfung der Angebote wurde eine Kostenerhöhung von ca. 21 % gegenüber der Kostenberechnung festgestellt. Nach Hochrechnung auf die gesamte Bauleistung ist eine Deckung der Maßnahme trotz Anpassung nach dem Baukostenindex aus August 2022 nicht mehr gegeben.
Kostenvergleich
Finanzierung
Für die Investitionsmaßnahme I001-20-07 Feuerwehrgerätehaus Niederfinow sind zusätzlich 330.000 € zur Deckung notwendig. Hierfür müssen zusätzliche Zuwendungen beantragt werden.
In der Sitzung am 06.02.2023 wurde durch den Bauausschuss des Amtes die Empfehlung zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget ausgesprochen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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