Vorlage - HO-008/2023 IV
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Sachverhalt:
Der Antrag auf einer Fußgängerbedarfs-Lichtsignalanlage, hilfsweise eines Fußgängerüberweges vom 24.06.2021 wurde durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) abgelehnt. Details sowie die Begründung der Versagung sind dem Bescheid der SVB vom 23.01.2023 zu entnehmen.
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