Vorlage - LS-007/2023

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.02.2023 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, dass der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e. V. eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro für die Anschaffung einer abschließbaren Tür für den durch den Verein gepachteten Teil der Scheune (Feuerwehr) erhält.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 10. Dezember 2021 zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag (31. März 2022) ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2023 einzureichen. Dem ist kein Verein fristgerecht nachgekommen.

 

Der Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e. V. hat mit Datum vom 2. Februar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen in Höhe von 500,00 Euro zur Anschaffung einer abschließbaren Tür für den durch den Verein gepachteten Teil der Scheune (Feuerwehr) gestellt (vgl. Anlage 1). Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltung.

 

r das Haushaltsjahr 2023 wurden 9.212,00 Euro in den Ansatz gebracht. Davon hat das Begegnungszentrum den jährlichen Zuschuss in Höhe von 8.212,00 Euro erhalten. Der Verein Geologischer Garten Stolzenhagen e. V. hat mit Beschluss LS-001/2023 Mittel in Höhe von 500,00 Euro zugesprochen bekommen. Somit stehen für die Förderung weiterer Vereine noch 500,00 Euro zur Verfügung.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gemäß § 5 Punkt 2 des Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrages zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg und dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e. V. (Nutzer) vom 18. Juli 2022 sind die laufende Bauunterhaltung der Bauwerke und Instandhaltung durch den Nutzer zu seinen Lasten zu gewährleisten. Zu dieser Regelung gehören ebenfalls die Herrichtung und die Erhaltung der Räume für die künftig geplante Nutzung. 

 

Auch entspricht die beantragte Maßnahme nicht den zuwendungsfähigen Arten von Zuwendungen gemäß § 3 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen.

Diese sind:

 

(a)   Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,

(b)   Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,

(c)    rderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage und

(d)   Zuschüsse zu Nutzungsentgelte (Betriebskosten, Mieten, Pachten).

 

Fazit:

 

Demnach ist der Antrag aus den vorliegenden Gründen zu versagen. Eine endltige Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung und deren Höhe obliegt abschließend der Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

nein

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

500,00 Euro

2810102-60100-5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

 Euro

 

Auszahlungen

500,00 Euro

2810101-60100-7318000

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag 2023 (506 KB)