Vorlage - AA-015/2023 IV

 
 
Betreff: Sachstand "Pflege vor Ort"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
22.02.2023 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Information
28.03.2023 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Weiterleitungsbescheid 2023 Buckow e. V
Weiterleitungsbescheid 2023 Volkssolidarität

Sachverhalt:

 

Amt 14. Februar 2023 fand ein Gesprächstermin mit Vertretern der beiden Träger, Buckow e. V. und Volksolidarität Kreisverband Barnim e. V., des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sowie Vertretern des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur finalen Abstimmung bezüglich der Aufteilung der Leistungen in den amtsangehörigen Gemeinden und Festlegung der arbeitsteiligen Prozesse statt.

 

Es wurde sich auf die gemeinsame Gestaltung einer Auftaktveranstaltung verständigt. Diese richtet sich an den Adressatenkreis des Projektes. Die erforderlichen Maßnahmen und Projekte sollen direkt als Ergebnis der Veranstaltung prozessorientiert ermittelt und abgeleitet werden. Somit handelt es sich nicht um statische Festlegungen, die eventuell am Bedarf vorbeigeplant werden, sondern vielmehr um eine dynamische und kundenorientierte Bedarfsermittlung. Die Zuordnung der Projektgebiete zu den Trägern erfolgte einvernehmlich.

 

Mit Datum vom 23. Januar 2023 erhielt das Amt Britz-Chorin-Oderberg den Zuwendungsbescheid in Höhe von 24.000,00 Euro. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 6.000,00 Euro werden aus Haushaltsresten 2022 bereitgestellt. Eine Weiterleitung der Mittel an die beiden Träger erfolgt in Form eines Weiterleitungsbescheides (Entwürfe vgl. Anlage 1 und 2). Aufgrund des geplanten Projektstarts Ende Februar 2023/Anfang März 2023 ist es erforderlich, die Weiterleitung der Zuwendung im Anschluss der Sitzung des Sozialausschusses auf den Weg zu bringen.

 

Die Geltungsdauer der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik „Pflege vor Ort“ wurde bis 31. Dezember 2024 verlängert. Ab sofort können für das Jahr 2024 Förderanträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung eingereicht werden.