Vorlage - OD-008/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die gemäß Anlage 1 markierte Straße wie folgt zu benennen: „Unterkietz“.
Sachverhalt:
Die Benennung oder Umbenennung von Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie sonstigen Einrichtungen ist Angelegenheit der Kommune. Sie dient der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Stadtgebiet. Die Entscheidung über die Benennung oder Umbenennung obliegt demzufolge der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg.
Der Amtsverwaltung liegt ein Antrag auf Zuteilung bzw. auf Änderung einer Hausnummer vor. Die Prüfung hat ergeben, dass die Stichstraße im Bereich hinter dem Dönerladen („Schwedter Straße 1 a“) derzeit keine Bezeichnung trägt. Durch die Antragstellerin wurde mitgeteilt, dass ihr Haus auf dem ehemaligen „alten Unterkiez“ errichtet wurde. Diese Informationen konnte sie beim Oderberger Museum in Erfahrung bringen. Sie schlug daher vor, den Straßennamen „Unterkietz“ zu verwenden.
Die aktuelle Zufahrt erfolgt von der „Schwedter Straße“ (B158, Abschnitt 008, km 3,285) kurz hinter dem Durchgang „Sauers Gasse“ über die nachfolgend genannten Grundstücke der Stadt Oderberg:
Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstücke 178/4, 206/1, 207/1, 207/2, 208/1, 208/2, 209/1, 495, 515, 531, 533,
sowie der Grundstücke der Bundesstraßenverwaltung
Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstücke 178/5, 209/2.
Für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Vergabe von Hausnummern ist eine eindeutige Benennung der Straße notwendig. Es wird empfohlen, die Straße wie folgt zu benennen: „Unterkietz“.
Für die Beschaffung des Straßennamenschildes mit Rohrpfosten und die Errichtung durch den Baubetriebshof sind Aufwendungen von ca. 250,00 EUR zu berücksichtigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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