Vorlage - CH-014/2023
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Chorin gemäß Anlage 1 zu CH-014/2023. Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2025 in Kraft.
Sachverhalt:
Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Chorin alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung und den Winterdienst als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung und/oder der Winterdienst nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.
Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 01.01.2005 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in den sieben Ortsteilen der Gemeinde Chorin machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung sind dabei insbesondere Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III in den Ortsteilen Golzow, Chorin und Sandkrug grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. Das Straßenverzeichnis (Anlage 2 zur Satzung) beschreibt den Vorschlag zum Leistungsumfang in den Zonen I bis IV der einzelnen Straßen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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