Vorlage - CH-014/2023

 
 
Betreff: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Golzow Vorberatung
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
06.09.2023 
Entwicklungsausschuss Chorin    
01.11.2023 
Entwicklungsausschuss Chorin zurückgestellt   
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
24.10.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgestellt   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Ortsbeirat Sandkrug Vorberatung
10.04.2025 
Ortsbeirat Sandkrug      
Ortsbeirat Senftenhütte Vorberatung
29.03.2023 
Ortsbeirat Senftenhütte      
12.05.2025 
Ortsbeirat Senftenhütte      
Ortsbeirat Brodowin Vorberatung
12.05.2025 
Ortsbeirat Brodowin      
Ortsbeirat Neuehütte Vorberatung
20.03.2023 
Ortsbeirat Neuehütte      
13.05.2025 
Ortsbeirat Neuehütte      
Ortsbeirat Serwest Vorberatung
24.02.2023 
Ortsbeirat Serwest      
26.05.2025 
Ortsbeirat Serwest      
Ortsbeirat Chorin Vorberatung
22.08.2023 
Ortsbeirat Chorin      
03.06.2025    Ortsbeirat Chorin      
Anlagen:
Straßenreinigungssatzung Chorin
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karten Chorin_Neuehütte_Serwest
Anlage 4 Karten Brodowin_Golzow_Sandkrug_Senftenhütte

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Chorin gemäß Anlage 1 zu CH-014/2023. Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2025 in Kraft.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Chorin alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung und den Winterdienst als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung und/oder der Winterdienst nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

 

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 01.01.2005 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in den sieben Ortsteilen der Gemeinde Chorin machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung sind dabei insbesondere Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III in den Ortsteilen Golzow, Chorin und Sandkrug grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. Das Straßenverzeichnis (Anlage 2 zur Satzung) beschreibt den Vorschlag zum Leistungsumfang in den Zonen I bis IV der einzelnen Straßen.         

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

62.250,00 Euro

5450101-30101-4321040

Aufwendungen

83.000,00 Euro

5450101-30101-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

62.250,00 Euro

5450101-30101-6321040

Auszahlungen

83.000,00 Euro

5450101-30101-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenreinigungssatzung Chorin (222 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (152 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karten Chorin_Neuehütte_Serwest (1336 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karten Brodowin_Golzow_Sandkrug_Senftenhütte (1515 KB)