Vorlage - OD-011/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 50.000,00 € aus dem Gemeindeanteil an Einkommensteuer und einem Mehrertrag bei der Gewerbesteuer zu übertragen und auszugleichen.
Sachverhalt:
Der kommunale Wohnungsbestand der Stadt Oderberg umfasst 12 Wohnhäuser mit insgesamt 174 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten. Die Kaltmieteinnahmen im vergangenen Geschäftsjahr 2022 haben 375.653,81 € betragen. Es sind jedoch auch Instandhaltungsaufwendungen von 203.791,20 € entstanden, die mit knapp 50.000,00 € über dem, im Haushalt veranschlagten Ansatz in Höhe von 154.000,00 € liegen.
Die Ursache dieser überplanmäßigen Ausgabe liegt im wesentlichen darin begründet, dass im Geschäftsjahr 2022 eine deutlich höhere Nachfrage nach kommunalen Wohnraum zu verzeichnen war. Insgesamt gab es 24 Neuvermietungen. Bei diesen Neuvermietungen waren jedoch teilweise zuvor Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Wohnungen erforderlich. Insbesondere beim Auszug langjähriger Mieter sind die Wohnungen zunächst in einen vermietbaren Zustand zu bringen. Allein im Objekt am Fontaneplatz 9-14 wurden im vergangenen Jahr sechs Wohnungen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Hierzu war ein finanzieller Aufwand von 54.640 € erforderlich.
Weitere Sanierungsarbeiten im Zuge der Neuvermietung von kommunalem Wohnraum wurden in dem Objekt Ehm-Welk-Platz, in den Aufgängen 4 und 6, vorgenommen. Hier betraf es fünf Wohnungen, bei denen Trockenbau- und Fliesenarbeiten, Sanitärinstallationen sowie Elektro- und Malerarbeiten erforderlich wurden. Am Platz der Einheit 10 wurden ebenfalls zwei Wohnungen vermietbar gemacht.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen sind nur zulässig, wenn ein dringender Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Da die Vermietung von Wohnungen und damit die Generierung von Einnahmen für die Bedienung der Darlehensverbindlichkeiten am Wohnungsbestand zwingend erforderlich sind, bestand ein dringender Bedarf die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen für die Neuvermietungen vorzunehmen. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von annähernd 50.000,00 € kann aus Mehrerträgen an Einkommensteuer und Gewerbesteuer erfolgen.
Aufgrund der Höhe des Mehrbedarfs ist ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung Oderberg erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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