Vorlage - OD-012/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Abordnung der Vz. 314-10/ -20 und der Zz. 1042-32 und 1042-33 im Bereich der „Hermann-Seidel-Straße 35 – 41“ und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Sachverhalt:
Im Bereich der „Hermann-Seidel-Straße 35 - 41“ ist ein befestigter Seitenstreifen vorhanden, der zum Parken genutzt werden soll. Entsprechende Verkehrszeichen (Vz.) 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende) mit den Zusatzzeichen (Zz.) 1042-32 (Parkscheibe 1 Std.) und Zz. 1042-33 (Mo-Fr 8 – 18 h) schreiben im v. g. Zeitraum die Nutzung einer Parkscheibe vor. Ursprünglich für das vorhandene Gewerbe war hier die zeitliche Beschränkung der Parkflächen sinnvoll. Aufgrund der mittlerweile nicht mehr existierenden Gewerbe wird vorgeschlagen, die gesamte Beschilderung abzuordnen. Mit der Abordnung der Vz. 314-10/ -20, Zz. 1042-32 und 1042-33 kann der befestigte Seitenstreifen ohne Einschränkungen zum Parken genutzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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