Vorlage - OD-014/2023

 
 
Betreff: Sanierung des Seitenraddampfers "RIESA"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
01.03.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Amtsdirektor zu beauftragen, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim in Höhe von 51.000,00 Euro fristwahrend für das Haushaltsjahr 2023 zu stellen und vorbehaltlich der Gewährung der Zuwendung die erforderliche Ausschreibung durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Der Raddampfer „Riesa“ wurde 1897 als „Habsburg“ in der Werft Blasewitz in Sachsen gebaut und fuhr zwischen 1919 und 1976 unter dem heutigen Namen. Der Antrieb erfolgte über eine Dampfsteuermaschine. Nach ereignisreichen Jahren, in denen das Schiff versenkt, gehoben und wieder fahrtüchtig gemacht wurde, waren vor allem anhaltende Kesselschäden dafür ausschlaggebend, dass das Schiff schließlich 1976 seine Fahrbetrieb einstellen musste. Anschließend wurde es von der Stadt Oderberg übernommen und ist dort seit 1979 im Binnenschifffahrtsmuseum für den Besucherverkehr zugänglich. Die „Riesa“ wurde 2005 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen.

Über die Jahre sind an der „Riesa“ verschiedene Schäden aufgetreten, die aus der Stilllegung resultieren. Hierzu gehören vor allem andauernder Feuchteeintrag über die Beplankung und Roststellen an den genieteten Verblechungen des Oberdecks und an den Radkästen. Dies sind übliche Folgeschäden, die durch mangelnde Nutzung entstehen. Um das Schiff zu erhalten, ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich und wird seitens des Förderverein Binnenschifffahrts-Museums Oderberg e. V. und der Stadt Oderberg angestrebt. Hierfür sind vorbereitende Maßnahmen in Form von einer restauratorischen Befunduntersuchung mit Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs notwendig. Für die Sanierung dieses technischen Denkmals ist es unumgänglich, dass sowohl in der Planung als auch in der Ausführung ausschließlich Büros und Betriebe mit ausgewiesener Erfahrung in der Bearbeitung von denkmalgeschützten Objekten beauftragt werden.

Unterstützt wird das Vorhaben von der WITO GmbH u. a. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen. Weitere Befürworter des Vorhabens sind die WIN (Wassertouristische Initiative Nordbrandenburg), der Zweckverband Finowkanal, die Denkmalschutzbehörde des Landkreises sowie weitere regionale touristische Leistungsträger. Das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) unterstützt die Antragstellung auf Zuwendung ebenfalls und wird das Vorhaben vollumfänglich begleiten sowie Zuarbeiten zu den denkmalfachlichen Anforderungen an die restauratorischen und bautechnischen Voruntersuchungen kostenfrei leisten.

Im Haushalt der Stadt Oderberg wurden für 2023 keine Mittel für die erforderliche restauratorische Befunduntersuchung, welche die Grundlage für die Beantragung weiterer Zuwendungen für Investitionen bildet, eingeplant. Zur Deckung der Kosten ist ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume notwendig. Um die Frist für das Haushaltsjahr 2023 zu wahren, war es erforderlich den Antrag bereits zum 28. Februar 2023 beim Landkreis Barnim - Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau, Kataster und Vermessung, SG Strukturentwicklung - zu stellen. Über den Verfahrensgang wird die Verwaltung kontinuierlich informieren.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023/2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

51.000,00 Euro

2520201 80202 4141000

Aufwendungen

51.000,00 Euro

2520201 80202 5431030

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen