Vorlage - BR-021/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die
und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Sachverhalt:
Durch den Bauausschuss Britz wurde im Rahmen der Sitzung am 13.02.2023 ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Es sollte geprüft werden, ob ein „Parkverbot“ im Bereich zwischen der Kita und dem Rathaus eingerichtet werden kann.
Die Eisenwerkstraße ist im Bereich des Rathauses und der Kita unterschiedlich ausgeführt. Die Fahrbahnbreiten variieren stark. Für Besucher des Rathauses sowie der Kita stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Mit entsprechenden Verkehrszeichen Vz. 314 – „Parken“ wird auf den großzügigen und überdachten Parkplatz in der Nähe des Friedhofes hingewiesen. Unmittelbar vor dem Rathaus ist das Parken bereits durch Vz. 286 – „Eingeschränktes Haltverbot“ untersagt.
Der Bereich um das Rathaus wird vor allem an den Sprechtagen der Verwaltung regelmäßig von Besuchern zum Parken genutzt. In der Nähe der Kita nutzen Eltern die Fahrbahn zum Parken, um ihre Kinder in die Einrichtung zu bringen.
Aufgrund der Fahrbahnbreiten ist das Parken grundlegend möglich, führt jedoch zu Einschränkungen. Größere Fahrzeuge weichen regelmäßig auf den vorhandenen Gehweg aus, der auf Dauer Schäden davontragen wird. Die Einmündung „Herrmannstraße“ wird durch parkende Fahrzeuge ebenfalls verengt. Hier wird von den Mitarbeitenden des Baubetriebshofes Standort Britz berichtet, dass das Passieren oft Schwierigkeiten bereitet. Auch der Lieferverkehr mit großen Fahrzeugen wird deutlich erschwert.
Grundlegend ist das Halten oder Parken innerhalb geschlossener Ortschaften überall dort erlaubt, wo es nicht durch Verkehrszeichen, bauliche Anlagen oder gesetzlicher Vorgaben untersagt ist. Soll das Halten oder Parken eingeschränkt werden, werden in der Regel Verkehrszeichen eingesetzt.
Variante 1 – Vz. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ Um auf bestimmten Fahrbahnabschnitten das Parken zu untersagen, ist die Aufstellung des Vz. 286 „eingeschränktes Haltverbot“ möglich. Dieses Vz. ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Teile der aktuellen Beschilderungen sowie der Rohrposten können übernommen werden. Die Hinweise auf den großen Parkplatz (Vz. 314 mit den Zz. 1000-20 bzw. 1004-30) sollen erhalten bleiben.
Variante 2 – Vz. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden Die Beschilderung soll analog zur v. g. Variante 1 erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Rathauses soll ein Bereich für ca. 3 – 4 Pkw zum Parken vorgehalten werden (blaue Markierung). Mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe, 2 Stunden“ soll das Dauerparken verhindert werden, um Parkplätze für die Besucher der Verwaltungen vorzuhalten.
Variante 3 – Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ Soll in mehrere Straßen das Parken eingeschränkt werden, kann das mit dem Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ realisiert werden. Innerhalb der Zone ist das Parken nur in gekennzeichneten Stellen gestattet. So kann mit wenigen Vz. eine große Fläche für das Parken eingeschränkt werden. Alle anderen Vz., die eine Regelung zum Parken anzeigen, sind zu entfernen. Die Hinweise auf den großen Parkplatz (Vz. 314 mit den Zz. 1000-20 bzw. 1004-30) sollen erhalten bleiben.
Variante 4 – Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden Die Beschilderung soll analog zur v. g. Variante 3 erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Rathauses soll ein Bereich für ca. 3 – 4 Pkw zum Parken vorgehalten werden (blaue Markierung). Mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe, 2 Stunden“ soll das Dauerparken verhindert werden, um Parkplätze für die Besucher der Verwaltungen vorzuhalten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Variante 6 Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses Britz am 13.03.2023 wurde ein weiterer Vorschlag zur Beschilderung entwickelt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass zwischen dem Rathaus und der Kita das Parken beidseitig untersagt werden soll. Dieser Vorschlag wurde in der Variante 6 der Anlage 6 zusammengefasst.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Variante 6 gemäß Anlage 6 und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.
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