Vorlage - BR-021/2023

 
 
Betreff: Eingeschränktes Haltverbot in der Eisenwerkstraße in Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Entscheidung
13.03.2023 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.03.2023 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
BR-021-2023 Anlage 1, Variante 1
BR-021-2023 Anlage 2, Variante 2
BR-021-2023 Anlage 3, Variante 3
BR-021-2023 Anlage 4, Variante 4
BR-021-2023 Anlage 5, Aktuelle Vz.
BR-021-2023 Anlage 6, Variante 6

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die

 

 

Variante 1

Vz. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“

 

oder

 

Variante 2

Vz. 286Eingeschränktes Haltverbot“ u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden

 

oder

 

Variante 3

Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“

 

oder

 

Variante 4

Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden

 

oder

 

Variante 5

Keine Änderungen

 

und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Durch den Bauausschuss Britz wurde im Rahmen der Sitzung am 13.02.2023 ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Es sollte geprüft werden, ob ein „Parkverbot“ im Bereich zwischen der Kita und dem Rathaus eingerichtet werden kann.

 

Die Eisenwerkstraße ist im Bereich des Rathauses und der Kita unterschiedlich ausgeführt. Die Fahrbahnbreiten variieren stark. Für Besucher des Rathauses sowie der Kita stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Mit entsprechenden Verkehrszeichen Vz. 314 Parken“ wird auf den großgigen und überdachten Parkplatz in der Nähe des Friedhofes hingewiesen. Unmittelbar vor dem Rathaus ist das Parken bereits durch Vz. 286 Eingeschränktes Haltverbot“ untersagt.

 

Der Bereich um das Rathaus wird vor allem an den Sprechtagen der Verwaltung regelmäßig von Besuchern zum Parken genutzt. In der Nähe der Kita nutzen Eltern die Fahrbahn zum Parken, um ihre Kinder in die Einrichtung zu bringen. 

 

Aufgrund der Fahrbahnbreiten ist das Parken grundlegend möglich, führt jedoch zu Einschränkungen. Größere Fahrzeuge weichen regelmäßig auf den vorhandenen Gehweg aus, der auf Dauer Schäden davontragen wird. Die Einmündung „Herrmannstraße“ wird durch parkende Fahrzeuge ebenfalls verengt. Hier wird von den Mitarbeitenden des Baubetriebshofes Standort Britz berichtet, dass das Passieren oft Schwierigkeiten bereitet. Auch der Lieferverkehr mit großen Fahrzeugen wird deutlich erschwert.

 

Grundlegend ist das Halten oder Parken innerhalb geschlossener Ortschaften überall dort erlaubt, wo es nicht durch Verkehrszeichen, bauliche Anlagen oder gesetzlicher Vorgaben untersagt ist. Soll das Halten oder Parken eingeschränkt werden, werden in der Regel Verkehrszeichen eingesetzt.

 

 

 

 

 

 


Variante 1 Vz. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“

Um auf bestimmten Fahrbahnabschnitten das Parken zu untersagen, ist die Aufstellung des Vz. 286 „eingeschränktes Haltverbot“glich. Dieses Vz. ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Teile der aktuellen Beschilderungen sowie der Rohrposten können übernommen werden. Die Hinweise auf den großen Parkplatz (Vz. 314 mit den Zz. 1000-20 bzw. 1004-30) sollen erhalten bleiben.

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang

3 St.

21,00 EUR

63,00 EUR

Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende

3 St.

21,00 EUR

63,00 EUR

Vz. 286-30 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

8 St.

21,00 EUR

189,00 EUR

Vz. 314 Parken

2 St.

23,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 1000-20 Richtung, rechtsweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1000-10 Richtung, linksweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1004-30 Entfernungsangabe 100 m

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrpfosten

9 St.

60,00 EUR

540,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

300,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

100,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 3 h

100,00 EUR

600,00 EUR

Gesamt:

1.936,00 EUR

 

 

Variante 2 Vz. 286 „Eingeschränktes Haltverbot u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden

Die Beschilderung soll analog zur v. g. Variante 1 erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Rathauses soll ein Bereich für ca. 3 4 Pkw zum Parken vorgehalten werden (blaue Markierung). Mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe, 2 Stunden“ soll das Dauerparken verhindert werden, um Parkplätze für die Besucher der Verwaltungen vorzuhalten.

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang

4 St.

21,00 EUR

84,00 EUR

Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende

4 St.

21,00 EUR

84,00 EUR

Vz. 286-30 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

6 St.

21,00 EUR

126,00 EUR

Vz. 314 Parken

2 St.

23,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 314-10 Parken Anfang

1 St.

23,00 EUR

23,00 EUR

Vz. 314-20 Parken Ende

1 St.

23,00 EUR

23,00 EUR

Zz. 1040-32 Parkscheibe 2 h

2 St.

16,00 EUR

32,00 EUR

Vz. 1000-20 Richtung, rechtsweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1000-10 Richtung, linksweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1004-30 Entfernungsangabe 100 m

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrpfosten

10 St.

60,00 EUR

600,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

300,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

100,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 3 h

100,00 EUR

600,00 EUR

Gesamt:

1.974,00 EUR

 

 

 


Variante 3 Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“

Soll in mehrere Straßen das Parken eingeschränkt werden, kann das mit dem Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ realisiert werden. Innerhalb der Zone ist das Parken nur in gekennzeichneten Stellen gestattet. So kann mit wenigen Vz. eine große Fläche für das Parken eingeschränkt werden. Alle anderen Vz., die eine Regelung zum Parken anzeigen, sind zu entfernen. Die Hinweise auf den großen Parkplatz (Vz. 314 mit den Zz. 1000-20 bzw. 1004-30) sollen erhalten bleiben.

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 290.1-40 Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig

2 St.

40,00 EUR

80,00 EUR

Vz. 314 Parken

2 St.

23,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 1000-20 Richtung, rechtsweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1000-10 Richtung, linksweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1004-30 Entfernungsangabe 100 m

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrrahmen f. 2 Schilder 600 x 600

2 St.

255,00 EUR

510,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

200,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

50,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 2 h

100,00 EUR

400,00 EUR

Gesamt:

1.342,00 EUR

 

 

Variante 4 Vz. 290.1 „Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone“ u. Vz. 314 „Parken“ 2 Stunden

Die Beschilderung soll analog zur v. g. Variante 3 erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Rathauses soll ein Bereich für ca. 3 4 Pkw zum Parken vorgehalten werden (blaue Markierung). Mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe, 2 Stunden“ soll das Dauerparken verhindert werden, um Parkplätze für die Besucher der Verwaltungen vorzuhalten.

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 290.1-40 Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig

2 St.

40,00 EUR

80,00 EUR

Vz. 314 Parken

2 St.

23,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 1000-20 Richtung, rechtsweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1000-10 Richtung, linksweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1004-30 Entfernungsangabe 100 m

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Vz. 314-10 Parken Anfang

1 St.

23,00 EUR

23,00 EUR

Vz. 314-20 Parken Ende

1 St.

23,00 EUR

23,00 EUR

Zz. 1040-32 Parkscheibe 2 h

2 St.

16,00 EUR

32,00 EUR

Rohrrahmen f. 2 Schilder 600 x 600

2 St.

255,00 EUR

510,00 EUR

Rohrpfosten

2 St.

60,00 EUR

120,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

200,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

50,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 2 h

100,00 EUR

400,00 EUR

Gesamt:

1.540,00 EUR

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

V1 1.936,00 Euro

V2 1.974,00 Euro

V3 1.342,00 Euro

V4 1.540,00 Euro

1220101-20100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

V1 1.936,00 Euro

V2 1.974,00 Euro

V3 1.342,00 Euro

V4 1.540,00 Euro

1220101-20100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Variante 6

Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses Britz am 13.03.2023 wurde ein weiterer Vorschlag zur Beschilderung entwickelt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass zwischen dem Rathaus und der Kita das Parken beidseitig untersagt werden soll. Dieser Vorschlag wurde in der Variante 6 der Anlage 6 zusammengefasst.

 

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang

2 St.

21,00 EUR

42,00 EUR

Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende

2 St.

21,00 EUR

42,00 EUR

Vz. 286-30 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

3 St.

21,00 EUR

63,00 EUR

Vz. 314 Parken

2 St.

23,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 1000-20 Richtung, rechtsweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1000-10 Richtung, linksweisend

1 St.

18,00 EUR

18,00 EUR

Vz. 1004-30 Entfernungsangabe 100 m

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrpfosten

4 St.

60,00 EUR

240,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

50,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile, Zubehör

Pschl.

 

100,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 2 h

100,00 EUR

400,00 EUR

Gesamt:

1.039,00 EUR

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Variante 6 gemäß Anlage 6 und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BR-021-2023 Anlage 1, Variante 1 (2742 KB)    
Anlage 2 2 BR-021-2023 Anlage 2, Variante 2 (2738 KB)    
Anlage 3 3 BR-021-2023 Anlage 3, Variante 3 (1560 KB)    
Anlage 4 4 BR-021-2023 Anlage 4, Variante 4 (1525 KB)    
Anlage 5 5 BR-021-2023 Anlage 5, Aktuelle Vz. (2698 KB)    
Anlage 6 6 BR-021-2023 Anlage 6, Variante 6 (1156 KB)