Vorlage - CH-016/2023

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
14.03.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.03.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen  (CH-016/2023)
Anlagen:
JA 2021 Chorin Gesamt 2022 10 25
Prüfbericht JA 2021 Gemeinde Chorin 2023 03 06

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorinr das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 112.323,71 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.023,60 EUR.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin zum 31.12.2021 wurde am 25.10.2022 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 06.03.2023 befindet, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnungen sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften bei der Verwendung von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Verwaltung und des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2021 in Einklang mit dem Jahresabschluss 2021 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt.

 

Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Chorin am 06.03.2023 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2021 Chorin Gesamt 2022 10 25 (3537 KB)    
Anlage 2 2 Prüfbericht JA 2021 Gemeinde Chorin 2023 03 06 (2101 KB)