Vorlage - CH-019/2023

 
 
Betreff: Abschluß eines Nachtrages zum Nutzungsvertrag über den Sportplatz Brodowin mit dem SG Brodowin 63 e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.03.2023 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.03.2023 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt  (CH-019/2023)
Anlagen:
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Abschluss eines II. Nachtrages zum Nutzungsvertrag mit der SG Brodowiner 63 e.V. über die Sportanlage Brodowiner Dorfstraße 61 im Ortsteil Brodowin einschließlich dem darauf befindlichen multifunktionalen Dorfgemeinschaftshaus mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin einer Sportanlage im Ortsteil Brodowin auf dem Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 142 mit einer Gesamtgröße von 11.037 m². Die Anlage ist einschließlich des aufstehenden Sportlerheim mindestens seit dem Jahre 1991 durch die Gemeinde an die SG Brodowin 63 e.V. überlassen worden, vermutlich jedoch deutlich länger. Der in der Akte befindliche „Nutzungsvertrag zu Benutzung des Sportplatzes Brodowin“ datiert vom 9.12.2004.

 

In einem Nachtrag vom 5.3.2007 wurde die Mindestlaufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2022 verlängert, um es der Sportgemeinschaft zu ermöglichen, über den Kreissportbund Barnim kreisliche Mittel zur Verbesserung der sanitären Bedingungen im Sportlerheim einsetzen zu können.

Der rechtskräftige Vertrag ist nach wie vor Grundlage für die Regelung der Rechte und Pflichten an der Sportanlage Brodowin. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten erfolgte durch den Verein grundsätzlich zuverlässig und gewissenhaft.

 

Im vergangenen Jahr wurde das deutlich in die Jahre gekommene Sportlerheim auf der Sportanlage abgerissen und ein Ersatzneubau errichtet, in dem sich nunmehr zusätzlich ein Versammlungsraum der Gemeinde und ein Büro für den Ortsbürgermeister befindet. Am 1. März 2023 konnte der Neubau feierlich übergeben werden.

 

Da bisher die Sportgemeinschaft alleiniger Nutzer der Sportanlage war und nunmehr durch den Ersatzneubau auch die Gemeinde Chorin über Räume in dem Objekt verfügt, bedarf es einer Regelung zu den entstehenden Betriebskosten sowie sonstigen Verantwortlichkeiten.

 

Durch das Fachamt ist vorgesehen, den bewährten Vertrag aus dem Jahre 2004 zunächst um einen zweiten Nachtrag zu ergänzen, der Anlage zu diesem Beschluss ist. Die Erfahrungen die sich im Laufe diesen Jahres und vielleicht auch nächsten Jahres aus dem Zusammenleben von Sportgemeinschaft und Gemeinde ergeben, könnten dann Grundlage für ein neues Vertragswerk sein.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan20230307152759068499 (1406 KB)    
Anlage 2 2 scan20230307152918068500 (2728 KB)