Sachverhalt:
Im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Britz wurde ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Es sollte geprüft werden, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Ortstafel „Britz“ von Golzow kommend auf 30 km/h reduziert werden kann. Begründet wurde der Vorschlag mit der Querung von Fußgängern (vor allem Schulkindern) im Bereich der Einmündung „Blütenberger Weg“.
Die Prüfung hat folgendes ergeben:
- Die Aufstellung des Verkehrszeichens (Vz.) 274-30 „Zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ unmittelbar im Bereich der Ortstafel (Ortseingangsschild „Britz“) ist nicht möglich. Auch kann das Vz. nicht an der Ortstafel montiert werden.
- Nach Rücksprache mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) kann die Aufstellung des Vz. 274-30 erst einige Meter hinter der Ortstafel erfolgen. Als dichtester Aufstellungspunkt wäre ein Bereich unmittelbar hinter der Einmündung „Blütenberger Weg“ denkbar. Dieser Standort sowie alle weiteren Standorte im gesamten Bereich der „Joachimsthaler Straße“ wurden in einem Anhörungsverfahren (Az.: 2018o00025) im Jahre 2018 geprüft. Die derzeitige Beschilderung wurde den örtlichen Gegebenheiten angepasst und im März 2018 verkehrsrechtlich angeordnet. Eine Änderung ist aus Sicht der SVB nicht notwendig, da sich die Gegebenheiten nicht geändert haben.
- Da bereits die SVB einer Änderung der aktuellen verkehrsrechtlichen Anordnung kritisch gegenüberstehet, wird die Aufstellung des Vz. 274-30 nicht empfohlen. Vielmehr sollten baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fußgänger aus dem „Blütenberger Weg“ bis zum bereits vorhanden „30-km/h-Bereich“ in Höhe der „Lichterfelder Straße“ zu führen, um dort das Queren zu ermöglichen. Die Akzeptanz des Tempolimits ist in diesem Bereich sehr hoch, die Gefährdung der Fußgänger daher gering.
Die Änderung der aktuellen VAO wird aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen.