Vorlage - BR-023/2023 IV

 
 
Betreff: 30-km/h ab Ortseingang Britz von Golzow kommend (Joachimsthaler Straße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2018o00025
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
13.03.2023 
Bauausschuss Britz an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Britz Information
Anlagen:
23-03-01 Übersichtsplan
2018o00025_20180319_vao

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Britz wurde ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Es sollte geprüft werden, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Ortstafel „Britz“ von Golzow kommend auf 30 km/h reduziert werden kann. Begründet wurde der Vorschlag mit der Querung von Fußngern (vor allem Schulkindern) im Bereich der Einmündung „Blütenberger Weg“.

 

Die Prüfung hat folgendes ergeben:

 

  1. Die Aufstellung des Verkehrszeichens (Vz.) 274-30 „Zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ unmittelbar im Bereich der Ortstafel (Ortseingangsschild „Britz“) ist nichtglich. Auch kann das Vz. nicht an der Ortstafel montiert werden.

 

  1. Nach Rücksprache mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) kann die Aufstellung des Vz. 274-30 erst einige Meter hinter der Ortstafel erfolgen. Als dichtester Aufstellungspunkt wäre ein Bereich unmittelbar hinter der Einmündung „Blütenberger Weg“ denkbar. Dieser Standort sowie alle weiteren Standorte im gesamten Bereich der „Joachimsthaler Straße“ wurden in einem Anhörungsverfahren (Az.: 2018o00025) im Jahre 2018 geprüft. Die derzeitige Beschilderung wurde den örtlichen Gegebenheiten angepasst und im März 2018 verkehrsrechtlich angeordnet. Eine Änderung ist aus Sicht der SVB nicht notwendig, da sich die Gegebenheiten nicht geändert haben.

 

  1. Da bereits die SVB einer Änderung der aktuellen verkehrsrechtlichen Anordnung kritisch gegenüberstehet, wird die Aufstellung des Vz. 274-30 nicht empfohlen. Vielmehr sollten baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fußnger aus dem „Blütenberger Weg“ bis zum bereits vorhanden „30-km/h-Bereich“ in Höhe der „Lichterfelder Straße“ zu führen, um dort das Queren zu ermöglichen. Die Akzeptanz des Tempolimits ist in diesem Bereich sehr hoch, die Gefährdung der Fußnger daher gering. 

 

Die Änderung der aktuellen VAO wird aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen.