Vorlage - HO-012/2023
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung für die Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen in Höhe von 25.000,00 € aus nicht verwendeten Mitteln für Grunderwerb und Sachverständigenkosten sowie einem höheren Anteil an Schlüsselzuweisungen zu übertragen und auszugleichen.
Sachverhalt:
Der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde Hohenfinow umfasst 5 Wohnhäuser mit insgesamt 36 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit. Die Kaltmieteinnahmen im vergangenen Geschäftsjahr 2022 haben 103.261,00 € betragen. Es sind jedoch auch Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen von 64.247,82 € entstanden, die über dem im Haushalt veranschlagten Ansatz liegen.
Die Ursache dieser überplanmäßigen Ausgabe liegt im wesentlichen darin begründet, dass Unterhaltungsmaßnahmen, die für die kommenden Haushaltsjahre vorgesehen waren, aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Dringlichkeit, vorgezogen werden mussten. So hatte sich die Zufahrt zur Abwassergrube des 18 WE Mehrfamilienhauses „Am Anger 22-26“ derart verschlechtert, dass die gesicherte mobile Entsorgung durch das Entsorgungskraftfahrzeug gefährdet schien. Die Befestigung dieser Zufahrt musste ebenso vorgezogen werden wie die Einhausung der Entsorgungsbehälter für die Mieter, um die Vermietbarkeit der vorhandenen Wohnungen weiterhin aufrecht erhalten zu können.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen sind nur zulässig, wenn ein dringender Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Da die Vermietung von Wohnungen und damit die Generierung von Einnahmen für die Konsolidierung des Gemeindehaushalts zwingend erforderlich sind, bestand ein dringender Bedarf die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von annähernd 25.000,00 € kann aus Minderausgaben beim Grunderwerb und bei geplanten Sachverständigenkosten sowie aus einem höheren Gemeindeanteil an Schlüsselzuweisungen erfolgen.
Aufgrund der Höhe des Mehrbedarfs ist ein Beschluss durch die Gemeindevertretung Hohenfinow erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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