Vorlage - HO-013/2023
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Hohenfinow. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt: Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Hohenfinow alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird. Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 17.07.2009 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Hohenfinow machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. Diese heute vorliegende Fassung ist der Vorschlag der Verwaltung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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