Vorlage - HO-013/2023

 
 
Betreff: Erlass der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Hohenfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
16.03.2023 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Straßenverzeichnis
Anlage 3 Karte 1 Hohenfinow
Anlage 4 Karte 2 Karlswerk
Anlage 5 Karte 3 Struwenberg

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Hohenfinow. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Hohenfinow alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird.

Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest.

Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 17.07.2009 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Hohenfinow machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. Diese heute vorliegende Fassung ist der Vorschlag der Verwaltung.      


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

9.000,00 Euro

5450101-40102-4321040

Aufwendungen

12.000,00 Euro

5450101-40102-5241050

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

9.000,00 Euro

5450101-40102-6321040

Auszahlungen

12.000,00 Euro

5450101-40102-7241050

Bemerkungen/Erläuterungen:

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG : Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung (184 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Straßenverzeichnis (122 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Karte 1 Hohenfinow (115 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Karte 2 Karlswerk (101 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Karte 3 Struwenberg (149 KB)