Vorlage - OD-015/2023
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Nutzungsvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über den Vereinsraum und die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 06.03./ 02.03.2017 sowie seinem Nachtrag vom 13.04./12.04.2021 wie folgt zu ergänzen:
Es wird folgender § 6 a eingefügt: § 6a Wertsicherung
Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:
(1) Wertmaßstab die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.
(2) Anpassungszeitpunkt eine Änderung kann frühestens ab dem 01.01.2023 und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 1. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungs-zeitpunkts anzustellen.
Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüssen schriftlich mitgeteilt.
Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg ist Eigentümerin der Sporthalle im Siedlungsgebiet „Am Friedenshain“. Die Halle wurde mittels Pachtvertrags an den Sportverein „Grün-Weiß 90 Oderberg e.V.“ zur Nutzung und Bewirtschaftung überlassen. Die Sporthalle wird jedoch nicht nur durch den Sportverein, sondern auch durch die Schüler der Grundschule Oderberg im Rahmen des Schulsports sowie durch die Stadtverordneten-versammlung und die Sitzungen des Entwicklungsausschusses genutzt. Für diese Nutzung wurde am 06.03./ 02.03.2017 ein Nutzungsvertrag geschlossen.
In der 1. Änderung zum Nutzungsvertrag von 2021 erfolgte die zusätzliche Aufnahme der Sport-halle für Sitzungen der SV und eine preisliche Anpassung der Betriebskostenpauschale rückwirkend zum 01.01.2021.
Aufgrund der nunmehr zu verzeichnenden Preissteigerungen beim Bezug von Strom und Gas, hat der Sportverein höhere Aufwendungen beim Betrieb der Sporthalle, so dass die vom Nutzer gezahlten Zuschüsse einer Anpassung bedürfen. Aufgrund der Tatsache, dass aus derzeitiger Sicht die künftige Preisentwicklung für die Beschaffung von Strom und Gas nicht vorhergesagt werden kann und die Anpassung der Zuschüsse nicht ständig Gegenstand der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung sein soll erscheint es sinnhaft, die Höhe der Bewirtschaftungskosten (BK) an die Energiepreis-entwicklung zu koppeln. Daher wird vorgeschlagen, den Nutzungsvertrag mit dem Sportverein Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. um eine Wertsicherungsklausel hinsichtlich der Stadt Oderberg zu zahlenden BK zu ergänzen. Die Wertsicherung wäre vorliegend an die von statistischem Bundesamte regelmäßig fortgeführte und veröffentlichte Energiepreisentwicklung (private Haushalte) gebunden. Die Anpassung wird im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns umgesetzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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