Vorlage - BR-025/2023 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2021 und 2022 gegenüber der Haushaltsplanung 2023 und dem aktuellen IST 2023 mit Buchungsstand 08.03.2023. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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