Vorlage - BR-027/2023
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In die nach § 36 GVG von der Gemeinde Britz für das Landgericht Frankfurt (Oder) aufzustellende Vorschlagsliste für die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter werden folgende Personen aufgenommen.
- Frau Nadine Petsching - Herr Andreas Gerd Schablow
Sachverhalt:
Am 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter (Schöffen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2023 ist daher die Neuwahl durchzuführen. Die Schöffen wirken in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten in den Verhandlungen mit. Es sind möglichst doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Eberswalde vorzuschlagen, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen wird. Für die Gemeinde Britz ist ein Sitz am Amtsgericht Eberswalde und ein Sitz am Landgericht Frankfurt (Oder) zu besetzen.
Für den Sitz am Landgericht Frankfurt (Oder) hat sich zwei Personen beworben. Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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