Vorlage - BR-029/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt
Sachverhalt:
Mit der Informationsvorlage BR-023/2023 IV wurde der Bauausschuss Britz am 13.03.2023 über den Prüfauftrag zur Ausweitung des 30-km/h-Bereich vom Ortseingang Britz aus Golzow kommend (L23/ Joachimsthaler Straße) informiert.
Die Prüfung hat folgendes ergeben:
Die Änderung der aktuellen VAO für die „Joachimsthaler Straße“ wird aus Sicht der Ordnungsbehörde nicht empfohlen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen kann bei einer sicheren Fußgängerführung nur unterstützend wirken. Die bauliche Realisierung eines Fußweges ist vor allem an der „Joachimsthaler Straße“ (L23) anzustreben. Die Querung von Fußgängern im unmittelbaren Einmündungsbereich „Blütenberger Weg/ Joachimsthaler Straße“ ist zu verhindern. Auch mit einer Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist davon auszugehen, dass hier deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist eine Querungsmöglichkeit in Höhe der Einfahrt zum Autohändler deutlich sicherer. Hier wurde bereits ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet und findet i. d. R. die Akzeptanz der Fahrzeugführer. Die Fußgänger aus dem „Blütenberger Weg“ sollten daher bis zur Errichtung eines Gehweges den parallel zur „Joachimsthaler Straße“ verlaufenden Weg (Hausnummern 14 – 15 b) nutzen. Hier ist eine Ausschilderung mit nicht amtlichen Hinweisschildern „Schulweg“ denkbar. An der Querungsstelle können nach Zustimmung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg weitere nichtamtliche Hinweisschilder aufgestellt werden.
Im Rahmen der o. g. Bauausschusssitzung wurde mitgeteilt, dass der 30-km/h-Bereich nicht nur in Richtung Golzow sondern auch in Richtung Blütenberg („Blütenberger Weg“) bis zum Ortsausgang verlängert werden soll. Vor allem die Schulwegsicherung steht im Fokus. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche den Schutz der Kinder erhöhen. Die vorhandene VAO 2018o00324 (Tonnage u. Geschwindigkeit im „Blütenberger Weg“) soll angepasst werden. Da die Straße über keinen Gehweg verfügt, ist die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h denkbar und aus Sicht der Ordnungsbehörde sinnvoll.
Die Änderungswünsche sind auf Antrag durch die SVB zu prüfen. Das Prüfverfahren kann mit der Erteilung einer VAO oder Versagung enden.
Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen hat vom Träger der Straßenbaulast zu erfolgen. Für die „Joachimsthaler Straße“ (L23) ist dies der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Für den „Blütenberger Weg“ ist die Gemeinde Britz verantwortlich, dies gilt auch für die Beschaffung von nichtamtlichen Hinweisschildern.
Sollte die SVB dem Antrag folgen, sind durch die Gemeinde Britz die Vz. 274-30 (30 km/h) im Bereich des „Blütenberger Weg“ zu beschaffen und aufzustellen. Nichtamtliche Hinweisschilder sind ebenfalls von der Gemeinde zu beschaffen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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