Vorlage - BR-029/2023

 
 
Betreff: 30-km/h ab Ortseingang Britz von Golzow kommend (Joachimsthaler Straße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2018o00025 | 2018o00324
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.03.2023 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 1
23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 2
23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 3
23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 4 Gesamt
2018o00025_20180319_vao
2018O003241_N1 VAO

Die Gemeindevertretung Britz beschließt

 

 

die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00025 zur Verlängerung des 30 km/h Bereichs vom Ortseingang Britz aus Richtung Golzow kommend bis zur Joachimsthaler Str. 15 b sowie in Gegenrichtung gemäß Entwurfsplan der Anlage 1 und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00324 um den Bereich vom Ortseingang Britz aus Blütenberg kommend bis zur Einmündung „Joachimsthaler Straße“ sowie in Gegenrichtung gemäß Anlage 2 auf 30 km/h zu beschränken und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

die Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Sicherung der Querungsstelle („Joachimsthaler Straße 14“) sowie zur Fußngerlenkung („Joachimsthaler Straße 15 b“) gemäß Entwurfsplan der Anlage 3.  

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit der Informationsvorlage BR-023/2023 IV wurde der Bauausschuss Britz am 13.03.2023 über den Prüfauftrag zur Ausweitung des 30-km/h-Bereich vom Ortseingang Britz aus Golzow kommend (L23/ Joachimsthaler Straße) informiert.

 

Die Prüfung hat folgendes ergeben:

 

  1. Die Aufstellung des Verkehrszeichens (Vz.) 274-30 „Zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ unmittelbar im Bereich der Ortstafel (Ortseingangsschild „Britz“) ist nicht möglich. Auch kann das Vz. nicht an der Ortstafel montiert werden.

 

  1. Nach Rücksprache mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) kann die Aufstellung des Vz. 274-30 erst einige Meter hinter der Ortstafel erfolgen. Als dichtester Aufstellungspunkt wäre ein Bereich unmittelbar vor bzw. hinter der Einmündung „Blütenberger Weg“ denkbar. Dieser Standort sowie alle weiteren Standorte im gesamten Bereich der „Joachimsthaler Straße“ wurden in einem Anhörungsverfahren (Az.: 2018o00025) im Jahre 2018 geprüft. Die derzeitige Beschilderung wurde den örtlichen Gegebenheiten angepasst und im März 2018 verkehrsrechtlich angeordnet. Eine Änderung ist aus Sicht der SVB nicht notwendig, da sich die Gegebenheiten nicht geändert haben.

 

  1. Da bereits die SVB einer Änderung der aktuellen verkehrsrechtlichen Anordnung kritisch gegenüberstehet, wird die Aufstellung des Vz. 274-30 nicht empfohlen. Vielmehr sollten baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fußnger aus dem „Blütenberger Weg“ bis zum bereits vorhanden „30-km/h-Bereich“ in Höhe der „Lichterfelder Straße“ zu führen, um dort das Queren zu ermöglichen. Die Akzeptanz des Tempolimits ist in diesem Bereich sehr hoch, die Gefährdung der Fußnger daher gering.

 

Die Änderung der aktuellen VAO r die „Joachimsthaler Straße“ wird aus Sicht der Ordnungsbehörde nicht empfohlen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen kann bei einer sicheren Fußngerführung nur unterstützend wirken. Die bauliche Realisierung eines Fußweges ist vor allem an der „Joachimsthaler Straße“ (L23) anzustreben. Die Querung von Fußngern im unmittelbaren Einmündungsbereich „Blütenberger Weg/ Joachimsthaler Straße“ ist zu verhindern. Auch mit einer Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist davon auszugehen, dass hier deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist eine Querungsmöglichkeit in Höhe der Einfahrt zum Autohändler deutlich sicherer. Hier wurde bereits ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet und findet i. d. R. die Akzeptanz der Fahrzeugführer. Die Fußnger aus dem „Blütenberger Weg“ sollten daher bis zur Errichtung eines Gehweges den parallel zur „Joachimsthaler Straße“ verlaufenden Weg (Hausnummern 14 15 b) nutzen. Hier ist eine Ausschilderung mit nicht amtlichen Hinweisschildern „Schulweg“ denkbar. An der Querungsstelle können nach Zustimmung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg weitere nichtamtliche Hinweisschilder aufgestellt werden.

 

 

Im Rahmen der o. g. Bauausschusssitzung wurde mitgeteilt, dass der 30-km/h-Bereich nicht nur in Richtung Golzow sondern auch in Richtung Blütenberg („Blütenberger Weg“) bis zum Ortsausgang verlängert werden soll. Vor allem die Schulwegsicherung steht im Fokus. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche den Schutz der Kinder erhöhen. Die vorhandene VAO 2018o00324 (Tonnage u. Geschwindigkeit im „Blütenberger Weg) soll angepasst werden. Da die Straße über keinen Gehweg verfügt, ist die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h denkbar und aus Sicht der Ordnungsbehörde sinnvoll.

 

 

Die Änderungswünsche sind auf Antrag durch die SVB zu prüfen. Das Prüfverfahren kann mit der Erteilung einer VAO oder Versagung enden.

 

Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen hat vom Träger der Straßenbaulast zu erfolgen. Für die „Joachimsthaler Straße“ (L23) ist dies der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Für den „Blütenberger Weg“ ist die Gemeinde Britz verantwortlich, dies gilt auch für die Beschaffung von nichtamtlichen Hinweisschildern.

 

Sollte die SVB dem Antrag folgen, sind durch die Gemeinde Britz die Vz. 274-30 (30 km/h) im Bereich des „Blütenberger Weg“ zu beschaffen und aufzustellen. Nichtamtliche Hinweisschilder sind ebenfalls von der Gemeinde zu beschaffen.

 

Bezeichnung

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 274-30 (30 km/h)

2 St.

40,00 EUR

80,00 EUR

Achtung Schulweg

3 St.

75,00 EUR

225,00 EUR

Zz. 1000-10 (Richtungspfeil)

1 St.

35,00 EUR

35,00 EUR

Rohrpfosten

4 St.

60,00 EUR

240,00 EUR

Befestigungsmaterial

Pschl.

 

30,00 EUR

Betonestrich, Kleinteile

Pschl.

 

50,00 EUR

Kosten BBH (2 Mitarbeiter)

2 x 1 h

100,00 EUR

200,00 EUR

Gesamt:

860,00 EUR


 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

860,00 Euro

1220101-20100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

860,00 Euro

1220101-20100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 1 (2192 KB)    
Anlage 4 2 23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 2 (2184 KB)    
Anlage 1 3 23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 3 (2204 KB)    
Anlage 6 4 23-03-20 Übersichtsplan BR-029-2023 Anlage 4 Gesamt (2185 KB)    
Anlage 2 5 2018o00025_20180319_vao (1037 KB)    
Anlage 3 6 2018O003241_N1 VAO (629 KB)