Vorlage - CH-023/2023
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, dem Landfrauenverein Serwest e. V. entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 28. September 2022, mit einer Summe in Höhe von 150,00 Euro zu unterstützen.
Sachverhalt:
Der Landfrauenverein Serwest e. V. reichte mit Datum vom 10. März 2023 ein Schreiben zur Vereinsförderung 2023 ein (vgl. Anlage 1).
Seitens des Vereins wurde mit Datum vom 28. September 2022 ein Antrag auf Vereinsförderung 2023 gestellt. Der Antrag lag der bearbeitenden Stelle zum Zeitpunkt des Erarbeitens der Beschlussvorlage CH-051/2022 nicht vor und konnte aus diesem Grund sowohl für die Beschlussfassung als auch für die Haushaltsplanung 2023 keine Berücksichtigung finden.
Der Verein bittet nun nachträglich eine Entscheidung zu dem als Anlage 1 beigefügtem Antrag in Höhe von 500,00 Euro herbeizuführen.
Hinweis der Verwaltung:
Im Budget der Vereinsförderung stehen im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 3.100 € zur Verfügung. Mit Beschluss CH-051/2022 vom 15. Dezember 2022 wurden die 3.100,00 Euro vollumfänglich ausgereicht.
Aus dem Haushaltsjahr 2022 konnte im Budget der Vereinsförderung eine Übertragung von Haushaltsresten in Höhe von 150,00 Euro vorgenommen werden. Diese 150,00 Euro stehen im Budget der Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2023 nun zusätzlich zur Verfügung. Weitere Deckungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Chorin hat in seiner Sitzung vom 14. März 2023 eine Ausreichung der übertragenen Mittel in Höhe von 150,00 Euro an den Landfrauenverein Serwest e. V. befürwortet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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