Vorlage - PS-005/2023
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In die nach § 36 GVG von der Gemeinde Parsteinsee für das Landgericht Frankfurt (Oder) aufzustellende Vorschlagsliste für die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter wird Frau Elke Rosch aufgenommen.
Sachverhalt:
Am 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter (Schöffen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2023 ist daher die Neuwahl durchzuführen. Die Schöffen wirken in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten in den Verhandlungen mit. Es sind möglichst doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Eberswalde vorzuschlagen, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen wird. Für die Gemeinde Parsteinsee wurden vom Landgericht Frankfurt (Oder) keine Schöffensitze ausgewiesen. Gleichwohl können Vorschlagslisten erstellt werden, wenn sich Einwohner:innen beworben haben. Eine Person hat sich beworben. Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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