Vorlage - HO-002/2015 IV
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Die Gemeinde Hohenfinow hat für die Plakatierung von Werbeträgern, Aufstellen von Baucontainern oder ähnliches keine rechtliche Grundlage. Die Amtsverwaltung kann nicht, wie in anderen Gemeinden üblich, bei Schwarzplakatierung Bußgelder verhängen. Lediglich Verwaltungsgebühren können bei Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis bezogen werden. Die Sondernutzungsgebühren werden der jeweiligen Gemeinde zugeordnet.
Die Sondernutzungssatzungen regeln die Nutzung der kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Es wird unterscheiden zwischen erlaubnisfreien, anzeigepflichtigen und erlaubnis- und gebührenpflichtigen Sondernutzungen.
Ein Entwurf der Sondernutzungssatzung, einheitlich für alle amtsangehörigen Gemeinden, wird derzeit erarbeitet. Es ist im Protokoll festzuhalten, ob auch für die Gemeinde Hohenfinow eine solche Satzung erarbeitet und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
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