Vorlage - LI-011/2023

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Liepe 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
16.10.2023 
Gemeindevertretung Liepe geändert beschlossen   
Anlagen:
FV SG Liepe 2024
FV Freunde Liepe 2024

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt aus dem Haushalt 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Liepe, den Verein „SG 49 Liepe e. V.“ entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 10. Dezember 2021 zweckgebunden mit 1.000,00 Euro aus dem Sachkonto „Vereinsförderung“ sowie den Freunde und Förderer der FF Liepe e. V. mit ___________ Euro aus dem Sachkonto „kulturelle Betreuung“ zu unterstützen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Liepe hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereins-arbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Liepe vom 10. Dezember 2021 zu fördern.

 

Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2023 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2024 einzureichen.

 

Zwei Vereine sind dem nachgekommen, ein Verein davon verfristet. Die SG 49 Liepe e. V. hat mit Datum vom 27. Februar 2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Pflege und Wartung des gemeindeeigenen Sportgeländes in Höhe von 1.000,00 € gestellt (vgl. Anlage 1) sowie der Freunde und Förderer der FF Liepe e. V. mit Datum vom 3. Juli 2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Brauchtumsfeste im Jahr 2024 (vgl. Anlage 2). Die Höhe der erforderlichen Zuwendung wurde vom Verein nicht benannt. 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Maßnahme der SG 49 Liepe e. V. kann im Sinne von Punkt 1 „Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“ der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Liepe als förderfähig angesehen werden.

 

Der Antrag des Freunde und Förderer der FF Liepe e. V. wurde verfristet eingereicht und ist nachrangig zu betrachten. Er kann entsprechend § 3 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Liepe kann im Sinne von Punkt 2 „Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen“ als förderfähig angesehen werden. Da es sich hierbei um eine Zuwendung r Brauchtumsfeste der Dorfgemeinschaft Liepe handelt, ist eine Unterstützung aus dem Sachkonto „kulturelle Betreuung“ zu empfehlen.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.000,00  Euro

Euro

2810102 50100 5318000

2810101 50100 5271600

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.000,00 Euro

Euro

2810102 50100 7318000

2810101 50100 7271600

Bemerkungen/Erläuterungen:

Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.

Bestätigungmmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FV SG Liepe 2024 (466 KB)    
Anlage 2 2 FV Freunde Liepe 2024 (139 KB)