Vorlage - NI-005/2023
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Abordnung der Verkehrszeichen für den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Hebewerkstraße von der Kreuzung „Finowstraße/ Choriner Straße/ An der Zugbrücke“ bis zum Hebewerk und der Gegenrichtung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Sachverhalt: In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow wurde über die Beschilderung des gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der „Hebewerkstraße“ gesprochen. Aufgrund des schmalen „Geh- und Radweges“ wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die aufgestellten Verkehrszeichen Vz. 240 (Gemeinsamer Geh- u. Radweg) den aktuellen Rechtsnormen entsprechen.
Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die Nebenanlage für einen gemeinsamen Geh- und Radweg viel zu schmal ist. Die aufgestellten Verkehrszeichen Vz. 240 sind nach Einschätzung der Ordnungsbehörde zu entfernen. Die Entfernung der Verkehrszeichen und der Zusatzzeichen ist durch die Untere Straßenverkehrsbörde des Landkreises Barnim (SVB) anzuordnen. In diesem Zuge sind die ebenfalls vorhandenen Verkehrszeichen Vz. 239 (Gehweg), Vz. 205 (Vorfahrtgewähren) sowie Vz. 138-10 (Radverkehr) mit abzuordnen, da diese mit der Abordnung der Vz. 240 obsolet sind.
Die Entfernung der Vz. ist nach Anordnung durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zu realisieren.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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