Vorlage - LS-011/2023 IV

 
 
Betreff: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Information
18.04.2023 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
JA 2022 Lunow-Stolzenhagen Übersicht überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2022

Sachverhalt:

 

Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen liegen vor bei Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan, zuzüglich der übertragenen Ermächtigungen, übersteigen 2 Nr. 47 KomHKV). Um außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen handelt es sich, wenn für die Aufwendungen oder Auszahlungen im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragene Ermächtigung verfügbar sind (§ 2 Nr. 8 KomHKV).

 

Gemäß § 70 Abs. 1 BbgKVerf sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit die Gemeindevertretung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen oder Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. In der Haushaltssatzung ist die Größenordnung, ab der Beträge als erheblich anzusehen sind, nach Aufwands- und Auszahlungsarten getrennt, festzulegen.

 

In § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2022 wird die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, auf 5.000 EUR festgesetzt.

 

Die anliegende Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2022 gibt Aufschluss über den unabweisbaren Aufwand bzw. die unabweisbare Auszahlung und die Deckungsquellen (mit einem Minus versehen).

 

Es handelt sich um insgesamt neun Positionen, von denen für Position 6 und 8 die festgelegte Wertgrenze in Höhe von 5.000 EUR überschritten wurde. Für diese beiden Vorgänge wurde die Zustimmung der Gemeindevertretung eingeholt. Die übrigen Positionen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis gereicht.