Vorlage - OD-020/2023

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung / Sanierungsarbeiten Garage Bauhof Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
05.04.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg genehmigt die am 05.04.2023 getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:

 

Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg stimmt der Änderungen der Garagen auf dem Bauhofsgelände Am Friedenshain 19a in 16248 Oderberg zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg hat mit Wirkung vom 01.05.2019 die Teilfläche des durch den Bauhof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg genutzen Grundstückes, hier Am Friedenshain 19a in 16248 Oderberg, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg überlassen.

Bedingt durch den Zustand der auf dem Grundstück befindlichen Garagen muss eine abschnittsweise Instandsetzung der Wandkonstruktion gemäß Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) §61 (3) und der Dachdeckung erfolgen. Die Art der Dachdeckung wurde bedingt durch die Nähe zum Denkmal „Sport- und Mehrzweckhalle“ mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vorabgestimmt.

 

Zum Beginn der Sanierungsarbeiten wurde durch den Baubetriebshof eine Anpassung der Torkonstruktion an die vorhandenen Fahrzeuge gefordert. Die Lieferung der Toranlagen wurden durch den Baubetriebshof beschränkt ausgeschrieben. Bedingt durch die Erneuerung der Toranlagen mit größeren Abmessung in Anpassung an den Fahrzeugbestand und deren Elektrifizierung wird eine bauliche Veränderung geplant, welche den geplanten Instandsetzungsaufwand überschreitet.

Somit ist nicht mehr von einer Instandsetzung, sondern von einer Investition auszugehen.

Gemäß §2 (4) des benanntem Überlassungsvertrages muss für Investitionen in die bauliche Anlage die Zustimmung durch die Stadt Oderberg eingeholt werden.

 

Eine Eilentscheidung über die Zustimmung zur Veränderung der Garagen ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Stadt Oderberg durch die Gefährdung auf Grund des baulichen Zustandes erforderlich.

 

Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.

 

In der nächsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenvertretung Oderberg erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eilentscheidung

 

 

Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg beschließt, der Änderung der bestehenden Garagen auf dem Bauhof Oderberg zu zustimmen.

 

 

 

 

Datum: 05.04.2023     Datum: 05.04.2023

 

 

 

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rg Matthes      Martina Hähnel

Amtsdirektor     Vorsitzende der Stadtverordnetenvertretung

        der Stadt Oderberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen