Vorlage - BR-033/2023
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt: Nach § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Gemeinde Britz alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Rad- und Gehwege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst auf diesen öffentlichen Straßen. Die Gemeinde betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach §§ 3 bis 6 der Satzung übertragen wird. Die Gemeinde legt durch Satzung Art, Umfang und Zuständigkeiten der Straßenreinigung fest. Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung ist bereits seit 30.11.2010 in Kraft. Inzwischen eingetretene Änderungen der rechtlichen, baulichen sowie wirtschaftlichen Bedingungen in der Gemeinde Britz machen daher eine Überarbeitung und Aktualisierung dieses Regelwerks erforderlich. Insbesondere sind dabei Leistungsabsenkungen zugunsten einer Kostenabsenkung vorgenommen worden, so sind z.B. die bisherigen drei Sommerreinigungen in der Reinigungszone III grundsätzlich auf eine Herbstreinigung reduziert worden. In einer Arbeitsberatung der Britzer Ausschüsse (Bau- und Finanzen) am 21.09.2021 sind Detailfragen zur Satzungsüberarbeitung, insbesondere des Straßenverzeichnisses bereits geklärt worden. Diese sind in die heute vorliegende Fassung eingeflossen. Ebenso sind redaktionelle Fehler in der Satzung (Anlage 1) aus der Sitzung der GV am 27.03.2023 beseitigt worden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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