Vorlage - BR-034/2023 IV

 
 
Betreff: Einrichtung temporärer Halteverbotszonen für die Durchführung der Straßenreinigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
24.04.2023 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Bei der Durchführung der Grund- und Herbstreinigung auf den öffentlichen Fahrbahnen ausgewählter Straßenzüge in der Ortslage Britz ergibt sich regelmäßig das Problem, dass dort parkende Fahrzeuge die maschinelle Reinigung erschweren und somit diese Bereiche nur unzureichend gesäubert werden können.

Die Einrichtung von temporären Halteverbotszonen vor der Durchführung dieser Straßenreinigungs-leistungen erscheint daher nicht nur sinnvoll, sondern sollte grundsätzlich erfolgen, um einen Mehraufwand an Reinigungsleistungen zu vermeiden.

Da die bisher diesbezüglich angewendete Verfahrensweise der Verwaltung wegen einer zu bürokratischen Informationskette oftmals leider nicht bzw. nur schlecht funktioniert hat, wird ab sofort die Dienstleistungsfirma (derzeit die Kommunal- und Infrastrukturservice GmbH) selbst die rechtzeitige temporäre Einrichtung dieser betreffenden Halteverbotszonen im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungsausführung vornehmen.

Dazu erhält die Firma von der Verwaltung einen detaillierten Beschilderungsplan für diese ausgewählten Straßenzüge. Bei diesen ausgewählten Straßenzügen handelt es sich um das „Wohngebiet Schule“ und das „Wohngebiet Oderberger Straße“.

Über Zeitpunkt und Dauer der eingerichteten Halteverbotszonen informiert die Firma jeweils rechtzeitig die Verwaltung.