Vorlage - NI-010/2023

 
 
Betreff: Einrichtung einer Fußgängerzone für die Straße "Lieper Schleuse"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81 | 2023o00015
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
11.05.2023 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgezogen   
Anlagen:
NI-010-2023 Anlage 1 - Lieper Schleuse, Fußgängerzone 01.jpg
2023O00015_1ANH - Kopie.PDF

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Realisierung des Vorschlages der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gemäß Entwurfszeichnung (Anlage 1) und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.  


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss NI-024/2022 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow am 10.11.2022 die Entscheidung getroffen, die Straße „Lieper Schleuse“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Weiterhin sollte die allgemeine Durchfahrt der Straßen durch entsprechende Verkehrszeichen (Vz.) beschränkt werden. Ausnahmen für Anlieger sollten durch Zusatzzeichen realisiert werden.

Im Anhörungsverfahren (2023o00015) wurden durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) die Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs geprüft. So wurde festgestellt, dass die Bedingungen erst ab Höhe der Imbissstände (kein Gehweg vorhanden) erfüllt werden. Da jedoch der gesamte Bereich durch Fußnger genutzt wird, wurde durch die SVB ein Alternativvorschlag (2023o00015 grüne Markierung) unterbreitet und um Stellungnahme gebeten. So sieht die SVB die Bedingungen zur Einrichtung einer „Fußngerzone“ als gegeben an. Dieser Vorschlag kombiniert die gewünschte Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ und „verkehrsberuhigter Bereich“. Die Anzahl der Vz. und Zz. kann mit dieser Variante auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

 

 

Allgemeines zur Fußngerzone:

Der Bereich einer Fußngerzone wird durch entsprechende Verkehrszeichen Vz. 242.1-40 (Beginn/ Ende einer Fußngerzone) abgegrenzt. Für den gesamten Bereich werden folgende verkehrsrechtliche Voraussetzungen geschaffen:

 

  1. Fußnger haben Vorrang
  2. Fahrzeuge dürfen den Bereich nicht befahren
  3. Radfahrerssen schieben
  4. Parkverbot

 

r die Punkte 2 und 3 werden durch Zusatzzeichen „Radfahrer und Anlieger frei“ Ausnahmen geschaffen.

 

Für die Beschilderung müssen Aufwendungen von ca. 500,00 EUR berücksichtigt werden.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Ca. 500,00 Euro

1220101-70100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Ca. 500,00 Euro

1220101-70100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NI-010-2023 Anlage 1 - Lieper Schleuse, Fußgängerzone 01.jpg (7355 KB)    
Anlage 2 2 2023O00015_1ANH - Kopie.PDF (432 KB)