Vorlage - NI-010/2023
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Realisierung des Vorschlages der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gemäß Entwurfszeichnung (Anlage 1) und beauftragt den Amtsdirektor eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Sachverhalt:
Mit Beschluss NI-024/2022 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Niederfinow am 10.11.2022 die Entscheidung getroffen, die Straße „Lieper Schleuse“ als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Weiterhin sollte die allgemeine Durchfahrt der Straßen durch entsprechende Verkehrszeichen (Vz.) beschränkt werden. Ausnahmen für Anlieger sollten durch Zusatzzeichen realisiert werden. Im Anhörungsverfahren (2023o00015) wurden durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) die Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs geprüft. So wurde festgestellt, dass die Bedingungen erst ab Höhe der Imbissstände (kein Gehweg vorhanden) erfüllt werden. Da jedoch der gesamte Bereich durch Fußgänger genutzt wird, wurde durch die SVB ein Alternativvorschlag (2023o00015 grüne Markierung) unterbreitet und um Stellungnahme gebeten. So sieht die SVB die Bedingungen zur Einrichtung einer „Fußgängerzone“ als gegeben an. Dieser Vorschlag kombiniert die gewünschte Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ und „verkehrsberuhigter Bereich“. Die Anzahl der Vz. und Zz. kann mit dieser Variante auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.
Der Bereich einer Fußgängerzone wird durch entsprechende Verkehrszeichen Vz. 242.1-40 (Beginn/ Ende einer Fußgängerzone) abgegrenzt. Für den gesamten Bereich werden folgende verkehrsrechtliche Voraussetzungen geschaffen:
Für die Punkte 2 und 3 werden durch Zusatzzeichen „Radfahrer und Anlieger frei“ Ausnahmen geschaffen.
Für die Beschilderung müssen Aufwendungen von ca. 500,00 EUR berücksichtigt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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