Vorlage - CH-027/2023

 
 
Betreff: Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter am Amtsgericht Eberswalde und am Landgericht Frankfurt (Oder)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.04.2023 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022-12-22 Schöffen Chorin

In die nach § 36 GVG von der Gemeinde Chorin für das Amtsgericht Eberswalde und das Landgericht Frankfurt (Oder) aufzustellende Vorschlagsliste für die Wahlen der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter wird Frau Dr. Ulrike Garbe aufgenommen. Davon unberührt bleibt die bereits mit Beschluss CH-022/2023 erfolgte Festlegung der Aufnahme von Frau Anja Scherkus und Herrn Erwin Horst Böttcher in die Vorschlagsliste für das Amtsgericht Eberswalde.

 


Sachverhalt:

 

Am 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter (Schöffen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2023 ist daher die Neuwahl durchzuführen. Die Schöffen wirken in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten in den Verhandlungen mit. Es sind möglichst doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Eberswalde vorzuschlagen, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen wird.r die Gemeinde Chorin ist ein Sitz am Amtsgericht Eberswalde und ein Sitz am Landgericht Frankfurt (Oder) zu besetzen.

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss CH-022/2023 am 30. März 2023 bereits die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eberswalde beschlossen.

 

Im Nachgang dazu hat sich noch Frau Dr. Ulrike Garbe mit Antrag vom 14. März 2023 (Posteingang im Amt am 29. März 2023) zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben. Sie hat dabei keine Präferenz für ein Gericht angegeben, so dass Sie in die Vorschlagliste für das Amtsgericht Eberswalde und das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgenommen werden kann.

 

Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die der lfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung sind die Vorschlagslisten eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen, der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen (§ 32 Absatz 3 GVG).

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-12-22 Schöffen Chorin (284 KB)