Vorlage - LI-016/2023
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Vergabe von Honorarleistungen für Kontrollprüfungen – Erdbau und Asphalteinbau für den Ersatzneubau der Wegebrücke über die HOW km 80,15 bei Liepe. Mit der Ausführung der Leistungen wird das Fachbüro:
Dr. Marx Ingenieure GmbH Spechthausen 4 16225 Eberswalde
mit einer Auftragssumme in Höhe von 33.527,83 EUR beauftragt.
Sachverhalt:
Für den Ersatzneubau der Wegebrücke über die HOW km 80,15 bei Liepe sind zur Qualitätssicherung nach ZTV E-StB 17 Kontrollprüfungen für den Erdbau und den Asphalteinbau durch den Auftraggeber zu veranlassen.
Dafür ist die tageweise Anwesenheit eines extern zu beauftragenden Kontrollprüfers vor Ort während des gesamten Einbaus des Hinterfüllungsmaterials (Hinterfüllungs-, Baugruben- und Rampenbereich) zur
- Feststellung des Verdichtungsgrades in jeder 2. eingebauten Lage - Feststellung des Verformungsmoduls auf der Oberfläche der Hinterfüllung (Planum im Hinterfüllungs-, Baugruben- und Rampenbereich) - Probenahme und Bestimmung der Körnungslinie des Hinterfüllungsmaterials - Feststellung des Verdichtungsgrades der Schottertragschicht im Rampenbereich - Prüfung der Übereinstimmung des vom AN vorgesehenen Hinterfüllungsmaterials mit den geforderten Eigenschaften (Materialfreigabe)
erforderlich.
Es sind auch Kontrollprüfungen für die Schichtdicke, den Verdichtungsgrad, Hohlraumgehalt und für den Schichtenaufbau des eingebauten Asphalts durch eine zugelassene Prüfstelle notwendig.
Die erforderlichen Leistungen wurden auf Grundlage der UvgO § 8 Absatz (3) Punkt 2 in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb abgefragt und dazu vier geeignete Fachbüros an der Ausschreibung beteiligt. Bis zum 11.04.2023 wurde fristgemäß ein Angebot eingereicht. Drei Büros haben aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung des vorliegenden Angebotes beträgt die Auftragssumme = 33.527,83 EUR brutto. Der Leistungsbeginn ist mit der Ausführung der Hinterfüllung am Widerlager auf der Nordseite ab Anfang Juni 2023 notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |