Vorlage - BR-009/2015 IV

 
 
Betreff: Beantwortung von Anfragen der Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
Gemeindevertretung Britz Information
30.03.2015 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Werbeschilder von Toom und OBI

Herr Kappes sprach die hängenden Werbeschilder von Toom und OBI an. Nach Prüfung des Sachverhaltes wird festgestellt, dass die hängende Werbung an privaten Zäunen angebracht wurde. Hier ist keine kommunale Fläche betroffen. Es gibt demzufolge keine rechtliche Regelung für ein ordnungsbehördliches Eingreifen.

 

Regenentwässerung auf kommunale Flächen

Es wird darüber informiert, dass die Amtsverwaltung in dem Anzeiger für das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Ausgabe 9/2014) einen Artikel zur Information für Grundstückseigentümer bezüglich des Niederschlagswassers veröffentlicht hat. Hier werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt.

Im konkreten Einzelfall werden die Grundstückseigentümer beauftragt Maßnahmen zu ergreifen. Ein pauschales Vorgehen gegen jegliche Grundstückseigentümer wäre ermessensfehlerhaft (Angemessenheit im engeren Sinne).